12.9.2016 – Laut APA haben sich die Klubdirektoren der Parlamentsfraktionen auf den 4. Dezember als neuen Wahltermin geeinigt. Der Wunsch der Klubdirektoren ist auch, dass die Wählerregister aktualisiert werden.
Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl findet am 4. Dezember 2016 statt. Darauf habe man sich in der Sitzung mit Innenminister Wolfgang Sobotka Montagmittag geeinigt, teilten SPÖ-Klubchef Andreas Schieder und Team Stronach-Klubobmann Robert Lugar im Anschluss an das Treffen mit. Außerdem sollen – wie von Sobotka als Wunsch in der Pressekonferenz angekündigt – die Wählerverzeichnisse an die aktuellen Wahlberechtigten angepasst werden. Verstorbene würden damit auch offiziell aus dem Register fallen, Jugendliche, die in der Zwischenzeit das Wahlalter erreicht haben, dürften dann auch wählen.
„Keine andere Möglichkeit“
Man habe sich auf den 4. Dezember geeinigt, da es aus organisatorischen und technischen Gründen keine andere Möglichkeit gegeben habe, meinte Lugar. Nun werde man alles tun, damit es reibungslos über die Bühne geht, so Lugar.
Was nun gesetzlich notwendig ist:
Der 4. Dezember ist der neue Termin für die Bundespräsidenten-Stichwahl. Das soll morgen, Dienstag, auf den Weg gebracht werden. Im Folgenden die notwendigen Schritte, damit die ürsprünglich für 2. Oktober geplante Wiederholung der Stichwahl verschoben werden kann:
– Gesetzesentwurf im Nationalrat: Für die Terminverschiebung muss das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert werden. Notwendig dafür ist ein Beschluss des Nationalrats. Der Antrag (ob Regierungsvorlage oder Initiativantrag ist noch unklar) auf Änderung kann morgen, Dienstag, dort eingebracht werden – weil der Nationalrat praktischerweise zu einer Sondersitzung (auf Verlangen der FPÖ) zusammentritt.
– Ausschussberatungen: Der Antrag landet in der Folge im Verfassungsausschuss. Dieser hätte seine nächste reguläre Sitzung erst im Oktober, muss also wohl schnell einen neuen Termin finden, und zwar in den nächsten acht Tagen. Als wahrscheinlich gilt dem Vernehmen nach, dass er schon diese Woche zusammentritt.
– Beschluss im Nationalrat: Am 21. September tagt der Nationalrat das nächste Mal regulär. Diesen Termin nannte auch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) als Tag des möglichen Beschlusses des neuen Gesetzes. Danach muss noch der Bundesrat sein okay geben – Inkrafttreten könnte das Gesetz damit Ende September.
– Ausschreibung der Wahl, Stichtag, Wahltermin: Geht es nach Sobotka, soll der Stichtag für die Wahl neu festgelegt und damit auch das Wählerverzeichnis neu erstellt werden. Damit könnte ermöglicht werden, dass Personen, die seit dem ersten Wahlgang 16 Jahre alt geworden sind, nun doch wählen dürfen. Der neue Stichtag sowie der Wahltermin könnten mittels Sonderbestimmung direkt in die Gesetzesänderung geschrieben werden – dazu braucht es aber, im Gegensatz zur Verlegung alleine, eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung entweder von FPÖ oder Grünen.
– Weitere Fristen bis zum Wahltag: Ein neuer Stichtag bedeutet, dass die Wahl knapp zwei Monate danach stattfindet. Denn 61 Tage sind der übliche Zeitraum zwischen Stich- und Wahltag. Mit dem bereits fixierten 4. Dezember ist ausreichend Zeit.
– Angelobung: Es wäre zwar äußerst knapp, doch streng genommen ginge sich eine Angelobung des neuen Bundespräsidenten noch heuer aus. Zuvor muss das amtliche Endergebnis verlautbart werden, was bei der ersten Stichwahl eine gute Woche nach dem Wahltag geschah; ab diesem Termin läuft noch die achttägige Frist für die Anfechtung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof. Üblich ist ein solch gedrängter Zeitraum freilich nicht. Bisher wurden die Staatsoberhäupter im April (bzw. Mai bei Stichwahlen) gewählt und im Juli angelobt.