3.11.2015 – Die Basis für die Berechnung der Ertragsanteile, die auf den Einwohnerdaten zum Stichtag 31. Oktober 2014 beruht, ist da. Schauen Sie nach, welche Einwohnerzahlen für Ihre Gemeinde herangezogen werden!
Einmal im Jahr veröffentlicht die Statistik Austria die Bevolkerungszahl, die maßgeblich für die Berechnung der Erträge aus dem Finanzausgleich im darauffolgenden Jahr ist. Die Basis für die Zuteilung der Ertragsanteile im Finanzjahr 2016 ist somit der Bevölkerungsstand zum Stichtag des 31. Oktober 2014.
Die neue Gebietseinteilung, die sich durch die oberösterreichische Gemeindefusion von Aigen und Schlägl, sowie Berg und Rohrbach mit 1. Mai 2015 ergeben hat, wurde in dieser Liste noch nicht berücksichtigt.