Mit der Berufsordnung der Tiroler Gemeindeamtsleiter wurde bereits 2013 ein bündiger Ethik-Leitfaden für alle Amtsleiter herausgebracht, nun erscheint eine überarbeitete Version. Darin sind die wichtigsten ethischen Maßstäbe und Leitlinien zusammengefasst.
„Das Recht geht vom Volk aus“, so heißt es schon im Artikel I der österreichischen Bundesverfassung. Das Ziel jeder politischen Handlung, auch und gerade in der Gemeinde, muss es also sein, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Um das zu gewährleisten, hat der Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten Tirols (FLGT) in Abstimmung mit dem Tiroler Gemeindeverband und der Universität Innsbruck eine Berufsordnung für Gemeindeamtsleiter entwickelt. Diese Berufsordnung soll den Beruf des Amtsleiter durch Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung stärken. Berufsethik, ein adäquates Berufsbild und moderne Managementansätze stehen dabei im Vordergrund.
Korrekt und effizient im Gemeindeamt
Das Grundprinzip in der Berufsordnung für Amtsleiter ist das ethische Management. Damit ist das Führen einer Organisation mit sozialer Verantwortung, welche sich freiwillig Werten wie Rechtschaffenheit, Integrität, Anständigkeit, Fairness, Ehrlichkeit, Vertrauen und Transparenz verpflichtet hat, gemeint. Bausteine hierfür bilden Leitbilder, Ethik- und Verhaltensregeln, eine gut strukturierte Organisation und effiziente interne Abläufe und Kontrollsysteme.
Konkrete Definition des Kompetenzbereichs
An gesetzlich ausreichenden Bestimmungen und Definitionen zum Beruf des Amtsleiter mangelt es, daher soll die Berufsordnung des FLGT das Berufsbild näher definieren. Dem Gemeindeamtsleiter kommt als Bindeglied und Schnittstelle zwischen Bürgermeister, Verwaltung und Bürgern eine wesentliche Bedeutung zu, und so obliegt ihm die Organisation, Koordination und Leitung des gesamten inneren Dienstes sowie die Erfüllung der operativen Gemeindeaufgaben unter der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters.
Diese vielseitigen Aufgabenbereiche sollen effizient, korrekt und objektiv bearbeitet werden. Was das heißt, erklären die allgemeinen Verhaltensregeln in der FLGT Berufsordnung. Darunter fällt etwa das Verhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeindeamtsleiter, das Verhältnis zwischen der Politik und der Verwaltung und das Legalitätsprinzip.
Leistungsorientiertes Gemeindemanagment
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Tiroler Berufsordnung ist die Effizienz. In dem Amtsleiter-Leitfaden wird deshalb auf Themen wie Aufbau- und Ablauforganisation, Zeitmanagement, Mitarbeiter und Führung, Kommunikation, interkommunale Zusammenarbeit, persönliche Arbeitsmethodik und E-Government eingegangen.
Mit dieser Berufsordnung kann allen Gemeindeamtsleitern und Bürgermeistern ein praxistauglicher Leitfaden für den Berufsstand in die Hand gegeben werden, der im Gemeindealltag zu einem gemeinsamen konstruktiven Miteinander von Verwaltung, Politik und Bürgern beitragen soll. Die Tiroler Berufsordnung steht allen Tiroler Gemeinden auf der Homepage www.flgt.at zur Verfügung.
(Quelle: Mag. Bernhard Scharmer, Redaktion)