Schulkinder können buchstäblich aufatmen: Ab Dienstag gilt im Unterricht am Sitzplatz nämlich keine Maskenpflicht mehr. Freiwillig kann die Maske selbstverständlich weiterhin getragen werden. Im Schulhaus gilt auch künftig Maskenpflicht. Was also bereits in den Volksschulen galt, wird jetzt auch in der Sekundarstufe ab zehn Jahren umgesetzt. Das Lehrpersonal wird heute genauer über die Details informiert.
Wenn im Restaurant keine Maske, dann auch in der Schulen nicht
Vergleichbar ist die Maßnahme aus Sicht des Gesundheitsministeriums auch mit der, die in Restaurants gilt, wo Personen mit negativem Testergebnis am Tisch ebenfalls keine Maske tragen müssen. Ein Großteil der Eltern (63 Prozent) hatte sich für ein Ende der Maskenpflicht in der Schule ausgesprochen, und auch die Virologin Dorothee von Laer unterstützte in einem Interview letzte Woche diese Forderung. Immerhin werden Schülerinnen und Schüler regelmäßig in der Schule getestet.
Bei den Schultests vergangene Woche waren nur noch 379 von 1,9 Millionen Tests positiv. Durch die Tests werden, so die Hoffnung, Clusterbildungen vermieden. Bereits die zweite Woche in Folge ist keine einzige Schule geschlossen.
Weitere Lockerungen in den Schulen
Neben der Lockerung bei der Maskenpflicht soll es ab morgen noch weitere Erleichterungen in den Schulen geben. So sind Kooperationen und Besuche sind wieder möglich: Die Leseoma darf ebenso wieder kommen wie die Zahnfee. Sport darf bei Wahrung des Sicherheitsabstands wieder im Turnsaal stattfinden. Singen und Blasinstrumente sind bei ausreichendem Abstand wieder erlaubt, ansonsten muss beim Singen Maske getragen werden.
Auch der Aktionswoche „Kommunale Bildung“ steht nichts mehr im Weg: Dabei lernen Volkschulkinder bei Besuchen am Gemeindeamt und in kommunalen Einrichtungen ihre Heimatgemeinde besser kennen. Die Aktionswoche findet von 21. bis 25. Juni 2021 zum ersten Mal statt.
(Quelle: APA, Kurier)