9.4.2015 – Damit innovative Beschaffungsprojekte nicht an finanziellen Barrieren scheitern, vergibt die Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung (IÖB) im Rahmen eines Wettbewerbs insgesamt 80.000 Euro Fördermittel. Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen des Bundes, der Länder, von Städten und Verbänden können ihre Projektideen in zwei Fristen einreichen. Pro Einreichfrist werden 40.000 Euro Fördergeld vergeben – die erste läuft bis zum 1. Juni 2015, die zweite startet am 16. September und endet am 16. November 2015.
Jury bewertet Beschaffungsprojekte und vergibt Preisgeld
Nur wenn die Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, wird das Projekt an eine Fachjury weitergegeben, die die Bewertung übernimmt. Die innovativsten Projekte werden als Best-Practice-Beispiele veröffentlicht. Folgende Anforderungen müssen die Beschaffungsprojekte erfüllen:
- Für das Projekt wurde um keine Förderung der Prozesskosten angesucht (Beispiel: Projekte, für die bereits um eine H2020 oder Interreg-Förderung der EU angesucht wurde, können nicht eingereicht werden.)
- Das Projekt wurde vor Ende der Einreichfrist noch nicht gestartet.
- Projekte, die zur ersten Frist eingereicht werden, müssen vor dem 31. Jänner 2016 gestartet werden. Projekte, die zur zweiten Frist eingereicht werden, müssen vor dem 30. Juni 2016 gestartet werden.
- Das gewünschte Produkt beziehungsweise die gewünschte Dienstleistung darf nicht über eine bereits bestehende Vereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH abrufbar sein.
- Die Anschaffungskosten des gewünschten Produkts oder der Dienstleistung müssen mindestens 50.000 Euro betragen.
- Die Finanzierung des Projekts muss gesichert sein.
Die Fachjury bewertet das Beschaffungsprojekt nach den Kriterien Innovationsgrad, gesellschaftlicher Mehrwert und Übertragbarkeit. Erfolgt die Einreichung durch eine Kooperation von mehreren Beschaffern werden Zusatzpunkte vergeben.
Gewinner veröffentlichen Erfahrungsbericht
Die Gewinner des IÖB-Projektwettbewerbs können ihr Beschaffungsprojekt mit den eigenen Einkaufsexperten und Juristen umsetzen. Alternativ dazu kann die Bundesbeschaffung als Einkaufsdienstleister ein unverbindliches Angebot zur Umsetzung der Ausschreibung erstellen. Nach Abschluss des Projektes verfassen die Gewinner einen Erfahrungsbericht. Dieser wird mit dem Ziel veröffentlicht, das gegenseitige Lernen von Beschaffern zu erleichtern und zu beschleunigen.
Uni Mozarteum Salzburg erhält digitales Zutrittssystem
Als Beispiel für eine Projektidee, die 2014 eingereicht wurde, dient das Projekt der Universität Mozarteum Salzburg. Die Universität stand vor einer Herausforderung: die Proberäume für Musikstudierende wurden ineffizient genutzt. Außerdem führte der Verlust von Schlüsseln zu überproportional hohen Kosten. Die Universität reichte beim IÖB-Projektwettbewerb 2014 folgende Idee ein: Ein digitales Zutrittssystem inklusive Buchungsmöglichkeit der Proberäume via Internet und Smartphone, sollte die Probleme lösen. 2015 wird das Projekt nun realisiert.
Ob das Beschaffungsprojekt Ihrer Gemeinde für die Teilnahme am IÖB-Wettbewerb 2015 geeignet ist, kann man mit einem Schnelltest herausfinden. Diesen finden Sie in der links stehenden Box. Für die Einreichung muss das unterschriebene Formblatt (ebenfalls in der linken Box) per E-Mail an die Adresse ioeb(at)bbg.gv.at geschickt werden.