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20 Millionen Euro für regionale Projekte

Das Land Tirol bietet in den Bereichen „Gesundheit“ und „Soziales“ in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union satte Fördergelder an. Stichtag für die Einreichung der Förderungsanträge ist der 15. Oktober 2019.

Im Rahmen des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 bis 2020“ (LE-14-20) werden Projektmaßnahmen, die Strukturen in ländlichen Gebieten stärken, finanziell gefördert. Tirol stellt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union gemeinsame Fördergelder in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung. Knapp über fünfzig Prozent werden vom Land Tirol bereitgestellt, die restlichen 49 Prozent kommen aus den Fördermitteln der EU.

Soziale Maßnahmen am Land

Das Programm ist in mehreren Schwerpunkten formuliert. Bisher konzentrierten sich die Fördermittel auf die Kategorie Landwirtschaft, nun wird in Tirol erstmals die Möglichkeit geboten, die gemeinsame EU-Land-Förderung auch für Projekte aus dem Bereich „Gesundheit“ und „Soziales“ zur Verfügung zu stellen. Das Förderprogramm LE-14-20 soll ländliche Gebiete der EU dabei unterstützen, sich den zahlreichen wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen.

Hundert Prozent Förderumfang

Förderbereiche des Programms in den Kategorien „Soziales“ und „Gesundheit“ sind der Behindertenbereich, Altenbetreuung und Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Betreuung von Menschen in besonderen Notlagen. Fördergegenstand sind Investitionen im Sozial- und Gesundheitsbereich mit mindestens 50.000 Euro und maximal 2,5 Millionen Euro. Der Förderumfang beträgt hundert Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.

Einreichfrist ist der 15. Oktober 2019

Der Förderungsantrag und eine Kostenaufstellung des Projekts sind bis zum Stichtag des 15. Oktobers 2019 vollständig bei der Abteilung Soziales der Tiroler Landesregierung einzureichen. Die Anträge werden von der zuständigen Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit geprüft. Inhaltliche Mängel können durch einen fristgebundenen Nachbesserungsauftrag behoben werden. In der Einreichung muss eine Beschreibung beiliegen, die den Beitrag des Projekts zur Verbesserung der regionalen Qualität erläutert.

Der nächste Stichtag für ein weiteres Auswahlverfahren ist für Jänner 2020 geplant. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Bis 15. Oktober 2019 bietet Tirol gemeinsam mit der EU Fördergelder für Projektmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Soziales an. ©grafikplusfoto – Fotolia.com