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ZPR/ZSR: Trotz Initiativantrag bleibt der Starttermin aufrecht

2.10.2014 – Die Schulungen für das neue Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister kommen in ihre finale Phase. Leider kommt es immer noch zu Ausfällen, wegen derer sogar Schulungen abgebrochen werden müssen. Nach der Verschiebung um ein Jahr, soll der Praxisbetrieb nun mit 1. November 2014 starten. Daran rüttelt auch der von den Abgeordneten Angela Lueger und Werner Amon in den Nationalrat eingebrachte Initiativantrag nichts mehr.

Notfallplan für längere Ausfälle

Konkret soll damit für längere Ausfälle des elektronischen Systems vorgesorgt werden: Steht das ZPR in der Zeit bis 1. Juli 2015 aus technischen Gründen bundesweit nicht nur kurzfristig zur Verfügung und können auf Grund der den Behörden zur Verfügung stehenden Informationen Personenstandsfälle nicht mehr ordnungsgemäß bearbeitet werden, kann der Bundesminister für Inneres durch Verordnung anordnen, dass wieder die Personenstandsbücher (die eigentlich ab 1. November nicht mehr zulässig wären) zu führen sind. Sobald die Systeme wieder funktionieren, muss diese Verordnung wieder aufgehoben werden. Für kurzfristige Ausfälle verspricht der Gesetzgeber ein Maßnahmenpaket. Dieses ist allerdings in Arbeit, soll aber zeitgerecht den Behörden übermittelt werden.

Hintergrund dieser kurzfristigen gesetzlichen Regelung ist, dass ein österreichweit einheitlicher Vollzug gewährleistet werden soll. Die Möglichkeit, auf diese Maßnahme zurückzugreifen, wird grundsätzlich auf die Anfangsphase beschränkt sein, da der Bund mit fortlaufender Dauer mit einer Stabilisierung der technischen Systeme rechnet. 

Wenn in den Büchern wichtige Daten aus der Zwischenzeit fehlen

Die Regelung sieht auch vor, dass im Falle des längeren Ausfalls Daten, die zuvor bereits im ZPR oder ZSR verarbeitet wurden, im Anlassfall vom Betreiber angefordert werden können. Ein solcher Anlassfall liegt jedenfalls vor, wenn die Ausstellung einer Personenstands- oder Staatsbürgerschaftsurkunde beantragt wird. Es können auch Fälle, die vor der Geltung der Verordnung im ZPR oder ZSR freigegeben wurden, in einem Personenstandsbuch oder der Staatsbürgerschaftsevidenz neu angelegt werden. Auch Nachtragungen in einem vor dem 1. November 2014 errichteten Personenstandsbuch sind möglich, wenn die Ausstellung einer staatsbürgerschaftsrechtlichen Bestätigung beantragt wird.

Daten müssen nachgereicht werden

Die Formulierung im Initiativantrag „Die in der Zeit der Geltung einer solchen Verordnung entstandenen Personenstandsdaten sind danach dem Betreiber zur weiteren Verarbeitung im ZPR zu überlassen“ heißt in der Praxis, dass jene Daten im Rahmen einer sogenannten Gesamtmigration oder durch Einzeleingabe in die Systeme nachgetragen werden müssen.

Keine Verschiebung des Starttermins

Mit diesem Initiativantrag wird jedoch nicht die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Starttermin ein weiteres Mal verschoben wird. Der 1. November 2014 ist damit immer noch der Beginn für die Verwendung des neuen Systems. Damit schafft der Gesetzgeber nur die österreichweit einheitliche Vorgangsweise für den Fall eines längerfristigen Ausfalls.

Die Personenstandsbücher werden im Falle längerer Ausfälle des neuen Zentralen Personenstandsregisters wieder benötigt. Der Initiativantrag tritt mit 1. November 2014 in Kraft. © eccolo – Fotolia.com