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Wie können Gemeinden der Ukraine helfen?

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine fordert vor allem unter der Zivilbevölkerung viele Opfer. Viele Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung und wollen helfen. Das Innenministerium möchte mit dem Österreichischen Gemeindebund zielgerichtete Hilfe ermöglichen. Das Präsidium des Österreichischen Gemeindebundes hat am Montag eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine beschlossen.

Unterkünfte für Hilfesuchende gesucht

Zur Unterbringung flüchtender Personen werden dringend Quartiere gesucht. Viele Gemeinden und Privatpersonen haben bereits Quartiere für hilfsbedürftige Menschen aus der Ukraine angeboten – oftmals auch über soziale Medien. Um dieses Engagement und die zahlreichen, individuellen Initiativen zu bündeln, wurde von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) eine Koordinierungsstelle eingerichtet.

Alle, die über leerstehende Immobilien oder Räumlichkeiten verfügen und diese kurzfristig für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung stellen möchten, sind aufgerufen, sich an diese Anlaufstelle zu melden. Diese Stelle kann über die E – Mailadresse nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at erreicht werden, welche die weiteren Schritte koordiniert. Jedenfalls binnen 12 Stunden erfolgt eine Kontaktaufnahme seitens der BBU. Danach erfolgt eine rasche Bewertung, bezüglich der Eignung des Quartiers.

Am besten Geld spenden

Die österreichische Bevölkerung kann am wirkungsvollsten durch finanzielle Unterstützung helfen, etwa über die Initiative „Nachbar in Not“ oder im Wege anerkannter Hilfsorganisationen. Von selbst gesammelten Sachspenden und dem selbstständigen Transport in Krisengebiete wird aufgrund der unterschiedlichen Qualität und der unübersichtlichen Lage vor Ort klar abgeraten.

Sachspendenaufrufe sollten – wenn überhaupt – nur auf Basis der der dargestellten Bedarfsvorgaben des Bundesministeriums für Inneres (BMI) oder gegebenenfalls von internationalen Hilfsorganisationen erfolgen.

Darüber hinaus wurde vom Außenministerium eine Reisewarnung für die Ukraine ausgesprochen, die strikt einzuhalten ist.

Innenministerium koordiniert Sachgüter

In Österreich ist das Innenministerium für die Koordination der staatlichen internationalen Katastrophenhilfe zuständig. Hilfesuchende Länder können sich über die Europäische Union mit konkreten benötigten Sachgütern an die Mitgliedsstaaten wenden.

Bereits mehrfach wurden hier seitens der Republik Österreich verschiedenste Güter – von Generatoren bis zu Operationsmaterial – an die Ukraine geliefert. Weitere Transporte in die Ukraine und ihre betroffenen Nachbarstaaten sind in Abstimmung mit den Bundesländern und Einsatzorganisationen in Vorbereitung.

Das BMI informiert bereits bisher Länder und Einsatzorganisationen über die Art und Anzahl der angeforderten Hilfsgüter.

Was wird benötigt?

Künftig können neben den Bundesländern auch die Gemeinden mögliche Hilfsgüter dem BMI bekannt geben.

Eine Liste der benötigten Hilfsgüter finden Sie hier.

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten finden sich auf der Website des BMI unter www.bmi.gv.at.

Nur Dinge in einwandfreiem Zustand spenden

Von Gemeinden angebotene Hilfsgüter können grundsätzlich nur einbezogen werden, wenn sie in einem neuwertigen oder einwandfreien Zustand und nicht verderblich sind, den Anforderungen entsprechen, in entsprechenden Mengen vorliegen, sortiert und transportfähig verpackt sind. Auch sollte ein Transport zu einem Übergabepunkt möglich sein.

Zur Vereinfachung der Abwicklung wird vorgeschlagen, dass die Landeswarnzentralen die geforderten Güter auch direkt an die Gemeinden kommunizieren und länderweise gebündelte Hilfsangebote an das BMI übermitteln.

Zur Abwicklung der Katastrophenhilfe benötigt das BMI genaue Informationen in Bezug auf die konkret angebotenen Hilfsgüter (Anzahl, Art, Verpackung, Gewicht, Abmessungen, Gefahrengut). Wesentlich dabei ist, dass über den Weg der staatlichen österreichischen Katastrophenhilfe nur jene Hilfsgüter tatsächlich seitens des BMI akzeptiert werden können, die zunächst seitens der betroffenen Staaten angefordert und dann im Einzelfall durch den betroffenen Staat auch abgerufen werden.

Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass die richtige Hilfe auch an die richtigen Stellen gelangt und Doppelgleisigkeiten verhindert werden. Abschließend darf nochmals auf den Vorrang finanzieller Hilfe gegenüber dem Spenden von Sachgütern hingewiesen werden.