Bäume verbessern das Kleinklima, sie reduzieren Treibhausgase und Straßenlärm. Bäume tragen zum Wohlfühlfaktor in unseren Dörfern und Gemeinden bei. Manchmal werden sie allerdings zum Problem. Der Fall von St. Pölten im Jahr 2008, bei dem eine Person durch einen herabfallenden Ast auf das parkende Auto getötet wurde, hat hohe Wellen geschlagen. Laut Schiedsspruch des OGH von 2011, haftet die Stadt St. Pölten für das Unglück und ist für Schmerzensgeldforderungen zu belangen. Die Begründung des Urteils: Man war der Kontrollpflicht, die man als Baumeigentümer hat, nicht ausreichend nachgekommen. Für Gemeinden – die naturgemäß Besitzer von vielen Bäumen sind – bedeutet das, dass man nicht nur für die Sicherheit der Sachen und Personen im Umfeld eines Baumes sorgen muss, sondern im Ernstfall beweisen können muss, dass man das getan hat. Viele Kommunen setzen zu Dokumentationszwecken auf Baumkataster.
Dokumentation der „Wartung“ hilfreich
Bäume sind rechtlich gesehen Sachen. Sie sind immer Bestandteil eines Grundstücks und haben somit Besitzer. Alle Baumbesitzer sind dazu verpflichtet für die Sachen und Personen, die sich im Umfeld des Baumes aufhalten, Vorkehrungen für ihre Sicherheit zu treffen. Die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht für Bäume leitet sich aus § 1319 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ab: Hier heißt es, dass der Besitzer dann für Schäden haftet, wenn Mängel am Baum erkennbar sind und er nicht alle Sorgfalt aufgewendet hat, die dadurch entstehende Gefahr abzuwenden.
Gefahren gehen in der Regel nur dann von Bäumen aus, wenn ein Bruch des Stammes, Entwurzelungen oder das Herabfallen eines Astes drohen. Beeinträchtigungen der Baumsicherheit werden durch das Alter, durch Außeneinwirkungen wie Wetter und Unfälle sowie durch Schädlings- bzw. Pilzbefall hervorgerufen. Eine Haftung tritt aber nur dann ein, wenn die Gefahr erkennbar oder vorhersehbar war. Wenn „höhere Gewalt“, zum Beispiel Schneefall, geltend gemacht werden kann, endet die Haftungspflicht des Besitzers, vorausgesetzt der Baum war zum Zeitpunkt des Schadens nicht mangelhaft. Deshalb empfiehlt sich eine Dokumentation der Wartung.
Freispruch durch Baumkataster
Um die Vitalität der Bäume in den Gemeinden sicherzustellen, setzt man vielerorts auf Baumkataster. Im Kataster werden die Bäume im öffentlichen Bereich, samt ihren Eigenschaften, erfasst. Nach der Erfassung werden jährliche Kontrollen durchgeführt, damit Mängel erkannt und gegebenenfalls bereinigt werden können. Die Wege, die die Gemeinden in der Erstellung und Betreuung der Baumkataster gehen, sind verschieden.
Redaktion
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