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Welche Lockerungen ab 15. Juni gelten

Ab 15. Juni tritt die nächste Lockerungsverordnung in Kraft, die Maskenpflicht fällt demnach großteils. Maskenpflicht gilt ab Montag nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und Apotheken, sowie bei Dienstleistern, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Keine Masken braucht es künftig in Supermärkten, im Handel, der Gastronomie, in Museen und Kirchen. Auch Ferienlager, Messen und Kongresse sind ab 15. Juni unter bestimmten Vorgaben wieder möglich. BM Rudolf Anschober mahnt jedoch trotz der Lockerungen verstärkte Eigenverantwortung ein.

Maskenpflicht ab 15. Juni nur mehr in drei Bereichen

Ab 15. Juni müssen Masken demnach verpflichtend nur mehr in drei Bereichen getragen werden: In Öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und in Apotheken, sowie bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, wie beispielsweise bei Friseuren. In Supermärkten, im Handel sowie in der Gastronomie oder im Tourismus, in Museen, Kirchen und Moscheen wird die Maskenpflicht ab 15. Juni aufgehoben.

Neue Regelung auch bei gemeinsamen Autofahrten

Die Maskenpflicht fällt ab Montag auch bei gemeinsamen Fahrten mit dem Auto, für Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. In jeder Sitzreihe dürfen einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Eine Maske braucht man weiterhin jedoch bei Fahrten mit dem Taxi, sowie in Schüler- oder Kindergartenkinder-Transporten. Generell wird empfohlen, den Mund-Nasenschutz dort zu tragen, wo es eng wird, oder beim Zusammentreffen mit fremden Menschen, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

Lockerungen auch im Handel und in der Gastronomie

Im Handel fällt die Maske ab 15. Juni ebenfalls. Weiter einzuhalten ist allerdings ein Abstand von mindestens einem Meter für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Darüber hinaus wurden auch Lockerungsschritte in der Gastronomie beschlossen: Ab 15. Juni wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 23 auf 1 Uhr ausgeweitet.  Auch die Aufhebung der Vier-Personen-Regel inklusive ihrer minderjährigen Kinder wurde beschlossen. Das Personal muss weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Regeln für Hotels

In Hotelrestaurants gelten dieselben Regeln wie in der Gastronomie, auch die Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche (Abstand und entsprechende Zutrittsbeschränkungen) bleiben aufrecht.

Lockerungen für Ferienlager

Die neue Lockerungsverordnung regelt zudem, unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager- und Jugendlager sowie außerschulische Jugendarbeit diesen Sommer stattfinden können. Einerseits fällt die Maskenpflicht ebenfalls. Andererseits kann der Mindestabstand von einem Meter bei Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, unterschritten werden. Pro Kleingruppe sind allerdings maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Personen, die zur Durchführung des Ferienlagers erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen. Außerdem muss die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert werden.  Zentrale Voraussetzung ist ein COVID-19-Präventionskonzept, das vom Veranstalter erstellt und umgesetzt werden muss. Darin müssen vor allem folgende Punkte enthalten sein:
1. Schulung der Betreuer
2. spezifische Hygienemaßnahmen
3. organisatorische Maßnahmen, wie die Gliederung in Kleingruppen
4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Neue Regeln für Messen und Kongresse

Neue Regeln gibt es auch für das Abhalten von Messen und Kongresse ab Montag: Künftig muss eine behördliche Genehmigung sowie ein Covid-19-Präventionskonzept vorgelegt werden. „Für den Tourismusstandort Österreich sind Kongresse und Veranstaltungen ein unverzichtbarer Faktor, vor allem in den Ballungsräumen, in denen die meisten Kongresse und Messen stattfinden“, schreibt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger in einer Aussendung. „Dieser Fahrplan sowie klare und einfache Regeln geben der Branch die notwendige Perspektive und Planungssicherheit.“

Lockerung der Reisebeschränkung ab 16. Juni

In der Nacht von Montag auf Dienstag werden auch die Reisebeschränkungen gelockert: Für 31 europäische Länder sind weder ein negativer Coronatest, noch eine 14-tägige Quarantäne notwendig. Auch die Grenzen nach Italien werden wieder geöffnet – eine partielle Reisebeschränkung bleibt für die Lombardei aufrecht. Geschlossen bleiben Österreichs Grenzen zudem für Schweden, Spanien und Großbritannien. Auch für Serbien, Bosnien und die Türkei bleiben die Reisebeschränkungen aufrecht. Das Außenministerium empfiehlt trotz aller Reiselockerungen, Urlaub möglichst in Österreich zu machen.

Mahnung zur Eigenverantwortung

Trotz der guten Zahlen hierzulande, müssen auch „wir in Österreich weiterhin höchst aufmerksam sein und im Alltagsleben konsequent die Hygienemaßnahmen und den Mindestabstand sowie die Auflagen bei den Öffnungsschritten einhalten“, so Anschober. „Klar“ sei aber auch weiterhin: „Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, würden sehr rasch einzelne Lockerungsschritte wieder zurückgenommen und/oder Schutzmaßnahmen wieder verstärkt“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

(Quelle: Redaktion, APA, ORF.at, OÖ Nachrichten, Wiener Zeitung)

Sotiria Peischl, MA

Sotiria Peischl, MA

Pressereferentin, Chefredakteurin Kommunalnet.at | sotiria.peischl@gemeindebund.gv.at
Gesundheitsminister Rudolf Anschober ©BKA/Andy Wenzel