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Was heißt das für Pilotgemeinden?

3.1.2017 – Die Bundesregierung hat per Umlaufbeschluss die Aktion 20.000 ausgesetzt, um sie zu evaluieren. Doch was bedeutet dies für bereits begonnene Dienstverhältnisse in Pilotgemeinden?

Schon im Regierungsprogramm war es verankert – am Neujahrstag wurden per Umlaufbeschluss Fakten geschaffen: Der Beschäftigungsbonus und die Aktion 20.000 werden vorerst ausgesetzt um evaluiert zu werden. Begründet wurde diese Maßnahme mit der guten konjunkturellen Entwicklung.

Aktion 20.000 für ältere Langzeitarbeitslose

Die begonnenen Dienstverhältnisse in den Bundesländern sind von dem Aussetzen der Aktion 20.000 nicht betroffen. ©Sozialministerium
Die begonnenen Dienstverhältnisse in den Bundesländern sind von dem Aussetzen der Aktion 20.000 nicht betroffen. ©Sozialministerium

Während der Beschäftigungsbonus für neu geschaffene Arbeitsplätze in der Wirtschaft gilt, betrifft die Aktion 20.000 unter anderem bereits einige Pilot-Gemeinden. Pro Bundesland wurde in einzelnen Bezirken Pilotregionen geschaffen, um die Aktion 20.000 zu starten. Dabei waren unter anderem auch Gemeinden aufgerufen, für langzeitarbeitslose Über-50-Jährige sinnvolle Tätigkeiten finden, um diesem Personenkreis eine neue Perspektive zu geben. Der Bund übernahm die Kosten für diese zusätzlichen Mitarbeiter.

Die Hürde war von Anfang, die Begrenzung dieses Projekts auf zwei Jahre. Was danach mit den im Rahmen der Aktion eingestellten Mitarbeitern geschehen soll, ist unklar. „Die Gemeinden sind schon in der Verfassung zu einer sparsamen Verwaltung verpflichtet und erledigen ihre Aufgaben für die Bürger derzeit zur vollsten Zufriedenheit. Wir hätten mitgeholfen, dieser Altersgruppe neue Perspektiven zu geben, haben aber von Anfang an klar gestellt, dass wir dies nur solange übernehmen können, wie der Bund die Kosten dafür trägt, da es ja eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme des Bundes ist“, so Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Laufende Projekte sind von Aussetzung nicht betroffen

„Für uns ist wichtig, dass laufende Beschäftigungen nun nicht abrupt enden. Wichtig für die Gemeinden, die derzeit schon in diese Projekte involviert sind, ist, dass die im Rahmen der Pilotprojekte bereits angestellten Langzeitarbeitlosen für die genehmigten zwei Jahre bezahlt werden“, betont Riedl. Das bedeutet, bestehende Dienstverhältnisse sind derzeit nicht in Gefahr. Rund 1.300 Langzeitarbeitslose sind schon in Betrieben, Ministerien, Vereinen und Gemeinden beschäftigt.

„Für uns ist wichtig, dass laufende Beschäftigungsverhältnisse nun nicht abrupt enden und wir hier Finanzierungssicherheit haben. Ob das Projekt seine Wirkung hat oder nicht, muss der Bund nun beurteilen“, so Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. © Jürg Christandl