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Formulare für Arbeitnehmerveranlagung jetzt bestellen

2.1.2018 – Über das Formular-Bestellservice des Finanzministeriums in Kooperation mit kommunalnet können größere Mengen Formulare für Gemeinden bestellt werden. Bestellen Sie bis 31.10. 2017, werden diese noch vor dem Jahreswechsel zugestellt.

Erfahrungsgemäß kommt es zu Jahresbeginn zu vermehrten Anfragen hinsichtlich der Bestellung von Formularen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sollten bereits jetzt an die Arbeitnehmerveranlagung denken.

Zahlreiche Gemeinden und deren Bürgerservice-Stellen möchten als besonderes Service für ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung anbieten und auflegen. Hierfür wurde eine entsprechende Lösung zur Anforderung größerer Mengen Formulare geschaffen.

Für individuelle Bestellungen von Formularen in Papierform einzelner Bürgerinnen und Bürger gibt es seit jeher und auch weiterhin die Möglichkeit, diese über die Website des BMF www.bmf.gv.at im Bereich „Formulare“ durchzuführen. Dort können allerdings maximal 9 Stück pro Formular bestellt werden.

Welche Formulare stehen zur Verfügung?

Über Kommunalnet werden den Gemeinden alle relevanten Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung zur Bestellung angeboten. Die jeweiligen Abkürzungen und deren Bedeutung lauten wie folgt:

L 1/2017

Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2017

L 1ab/2017

Beilage L 1ab zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

L 1k/2017

Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) bzw. Einkommenssteuererklärung (E 1) zur Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages, eines Unterhaltsabsetzbetrages, einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder oder zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung.

L 1i/2017

Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) oder Einkommenssteuererklärung (E 1) bei grenzüberschreitenden Einkünften

L 1d/2017

Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben

L 1d-Erl/2017

Ausfüllanleitung zum Formular L1d

L 2/2017

Ausfüllanleitung zum Formular L 1 für 2017

Zusätzlich können Sie ein Informationsblatt zur Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung anfordern. Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen seit dem zweiten Halbjahr 2017 eine automatische Steuererstattung – Fragen und Antworten dazu bietet das Informationsblatt.

Bestellen Sie die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung für Ihre Gemeinde bis 31.10.2017, ist eine Zustellung vor dem Jahreswechsel gesichert!