In der Steiermark ist letzte Woche die Vogelgrippe ausgebrochen. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte am Mittwoch den Ausbruch von Geflügelpest. Bei mehreren Hühnern und Gänsen in einem Hobbybetrieb im Bezirk Graz-Umgebung wurde ein Subtyp des Vogelgrippevirus nachgewiesen. Experten erinnern alle Gemeinden an die gesetzlichen Regeln der Geflügelpest-Verordnung und ersuchen um Verbreitung der Informationen in der Gemeinde.
Vor allem Geflügel in Privathaltung gefährdet
Die Geflügelpest ist wieder da. Sie ist gemeinhin unter dem Namen Vogelgrippe bekannt und hat in Europa in den Jahren 2016 und 2017 ihren Epidemie-artigen Höhepunkt erreicht. Für Menschen ist der Virus ungefährlich, für sämtliche Vogelarten ist er jedoch hochansteckend und mit fatalen Folgen verbunden. Österreichische Geflügelbestände können durch vorbeifliegende Wildvögel infiziert werden, daher ist in jedem Fall Vorsicht geboten.
Angesichts des bestehenden Risikos ist es wichtig, sich die wichtigsten Punkte der Geflügelpest-Verordnung in Erinnerung zu rufen. Schließlich unterliegt sämtliches in Österreich gehaltenes Geflügel den gesetzlichen Maßnahmen – dazu zählt auch Geflügel in Privathaltung:
- Die Haltung von Geflügel (Hühner, Enten, Truthühner, Gänse, etc.) ist der Bezirksverwaltungsbehörde binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden.
- Ebenfalls meldepflichtig ist die Haltung von anderen Vögeln (…) zu gewerblichen Zwecken (Tierschauen, Wettkämpfe, Zucht oder Verkauf).
- Ausgenommen von der Meldepflicht ist nur die Haltung von Heimvögeln, die dauerhaft (das bedeutet ganzjährig) in geschlossenen Räumen, ohne direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln und nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z.B. Wellensittiche in der Wohnung).
Derartige Meldungen müssen schriftlich an die Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde/Amtstierarzt) erfolgen und folgende Meldedaten enthalten: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Tierhalters, Art der gehaltenen Vögel und deren jeweilige Anzahl sowie die Meldung, ob es sich um eine Freilandhaltung handelt.
2017 wurde eine österreichweite Stallpflicht verhängt, um die Tiere zu schützen. Dies ist bei der derzeitigen Lage noch nicht notwendig, man sollte sich aber Gedanken darüber machen, wenn ein Kontakt des eigenen Geflügels mit Wildvögeln nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann. Die Stallpflicht ist eine Maßnahme, die an alle Halter von Vögeln, die der Geflügelpest-Verordnung unterliegen, betreffen kann. Es ist daher sicher von Vorteil, sich schon frühzeitig Gedanken über den Schutz der eigenen Tiere zu machen, falls ein Kontakt mit Wildvögeln nicht mit Sicherheit auszuschließen ist.
Bürgermeister sind Veterinärbehörde 1. Instanz
Als Veterinärbehörde 1. Instanz haben die Bürgermeister auch in der Seuchenvorbeugung eine große Verantwortung. Das Gesundheitsministerium, die AGES und Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung ersuchen Gemeinden darum, die Informationen rund um Schutzmaßnahmen nach Möglichkeit in der eigenen Gemeinde zu verbreiten:
- dass diese Information seitens aller Gemeinden an alle Geflügelhalter weitergeleitet werden möge,
- ein Aushang an der Gemeindetafel erfolgen möge,
- zum Download auf die Gemeinde-Website gestellt werden möge,
- in den schriftlichen Gemeinde-Nachrichten verlautbart werden könnten und
- überprüft werden sollte, ob alle Haushalte, die Geflügel halten (gilt ab einem Tier!) auch wirklich gemeldet und registriert wurden.
Nähere Informationen zur Geflügelpest-Verordnung, den vorgeschriebenen Maßnahmen und praktische Tipps im Falle einer Stallpflicht finden Sie im Informationsschreiben der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung. Der ADIS-Report beinhaltet Informationen zur aktuellen Seuchenlage. (beides untenstehend zum Download).