4.12.2014 – Das Vergaberecht unterliegt einem ständigen Wandel. Erst im März 2014 ist das Vergaberichtlinienpaket in Kraft getreten. Im Jahr 2016 muss dieses in ein neues Bundesvergabegesetzgesetz umgesetzt werden. Gerade bei großen Projekten ist es wichtig, dass die Vergabe richtig durchgeführt wird. Gründe genug, auf dem Laufenden zu bleiben.
Gelegenheit dazu haben Sie am 12. März 2015 beim Seminar „Vergaberecht für die Praxis“, bei dem auch der Leitfaden für die Auftragsvergaben in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft vorgestellt wird.
Auszug aus dem Programm:
Zeit | Programmpunkt |
10:10-12:20 Uhr | Block I: Aktuelles zum Vergaberecht und Vorstellung des ÖWAV-Arbeitsbehelfs 33 „Leitfaden für die Auftragsvergabe in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“ DDr. Dorith Breindl, BMLFUW |
13:20-14:40 Uhr | Block II: Das Vergabeprojekt und nichtmonetäre Qualitätskriterien MMag. Claus Casati, Rechtsanwalt |
15:10-16:30 Uhr | Block III: Praxisbeispiele aus der Wasser- und Abfallwirtschaft BR h.c. DI Roland Hohenauer, BDL ZT GmbH |
Zielgruppe: Kommunen, Abwasser- und Abfallverbände, Kanalnetzbetreiber, Kanareinigungsunternehmen, Baufirmen, Behördenvertreter, kommunale und private Entsorgungswirtschaft, Ziviltechniker und Planer, Universitäten, Kraftwerksgesellschaften, Ausrüster, Hersteller
Bitte melden Sie sich bis 3. März 2015 an!
Anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und sind verbindlich. Mitglieder des ÖWAV werden bevorzugt gereiht. Im Fall einer Stornierung geben Sie diese bitte schriftlich bekannt. Bei Stornierungen nach dem 3. März 2015 werden 50 Prozent des Seminarbeitrags einbehalten. Bei Absage am Veranstaltungstag selbst bzw. bei Nichterscheinen ohne abmeldung muss der volle Seminarbeitrag in Rechnung gestellt werden. Die Nennung einer Ersatzperson ist möglich.
Für die Anmeldung finden Sie im angefügten Dokument ein eigenes Formular, das Sie per Fax oder eingescannt per E-Mail an den ÖWAV schicken können. (Nähere Informationen im Programm)
Vorteile für Gemeindebund-Mitglieder!
Statt 400 Euro, gilt für Gemeindebund-Mitglieder der ÖWAV-Mitgliedertarif von 220,- Euro (+20% USt.)!