Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Tirol legt Pläne für Mindestsicherung vor

18.1.207 – Weniger Mindestsicherung für Personen in Wohngemeinschaften, Wohnen als Sachleistung, mehr Integrationsleistungen sowie bessere Anreizsysteme für die Wiederaufnahme einer Erwerbsarbeit – das sind grob die Pläne der Tiroler Landesregierung um die enormen Steigerungen der Ausgaben für den Sozialbereich in den Griff zu bekommen.

Die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher hat sich in Tirol von 11.500 im Jahr 2010 auf rund 17.000 im Jahr 2016 erhöht. Gleichzeitig sind auch die Ausgaben enorm angestiegen: Wurden im Jahr 2005 noch 19 Millionen Euro damals noch für die Sozialhilfe ausgegeben, waren es im Jahr 2016 für die bedarfsorientierte Mindestsicherung schon 56 Millionen Euro. Das ist in elf Jahren eine Steigerung von fast 200 Prozent. Da die Bemühungen um eine österreichweite Neuregelung der Mindestsicherung, die vor allem die Dämpfung der Ausgaben zum Ziel hatte, gescheitert ist, hat nach Oberösterreich, Niederösterreich und dem Burgenland nun auch Tirol eine eigene Regelung vorgelegt – allerdings in Abstimmung mit Salzburg und Vorarlberg, um im Westen eine einheitliche Lösung sicherzustellen. Tirol erwartet sich Einsparungen in Höhe von fünf Millionen Euro.

Tirols Gemeindeverbands-Chef Ernst Schöpf zeigt sich mit der präsentierten Mindestsicherung „Neu“ zufrieden: „Der Tiroler Gemeindeverband war in die Gespräche eingebunden. Das ist eine solide Lösung, um die enormen Kostensteigerungen in den Griff zu bekommen.“

Praes_Ernst_Schoepf_WEB

© Tiroler Gemeindeverband
Tiroler Gemeindeverbands-Präsident Ernst Schöpf ist mit der Lösung für die Dämpfung der Kosten bei der Mindestsicherung zufrieden.

Verminderter Tarif für Personen in Wohngemeinschaften

Für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, wird künftig ein neuer Richtsatz eingezogen. Dieser lag bisher bei 633 Euro pro Person und wird künftig mit 473 Euro neu festgesetzt. Durch das gemeinsame Wirtschaften in diesen Wohngemeinschaften ergeben sich Synergien, die im Optimalfall zu weniger Ausgaben etwa in den Bereichen Hausrat, Strom und Heizung für jeden Einzelnen führen.

Wohnen als Sachleistung inklusive Zuweisungsrecht der Behörde

Wohnen wird in Tirol künftig vermehrt als Sachleistung geregelt. Das Land Tirol wird Mindestsicherungsempfänger/innen eine Wohnung zuzuweisen, die Tiroler Sozialen Dienste werden mit der Bereitstellung von Wohnungen beauftragt. Wird eine Wohnung von den Beziehern nicht angenommen, kann dies zum Entfall der Wohnleistung führen.

Bezirksweise Deckelung der Wohnungskosten

Auf Basis des aktuellen Immobilienpreisspiegels wird es künftig eine gesetzlich festgelegte, bezirksweise absolute Deckelung der Wohnungskosten geben. Die Höhe der Deckelung wird an Tiroler Wohnungskosten von Wohnungen mit mittlerem Wohnwert angepasst. Über diesen für jeden Bezirk eigens festgesetzten Betrag wird es keine darüber hinausgehende Übernahme der Wohnkosten mehr geben. Ein entsprechender Vorschlag wurde vom Wohnungsreferenten der Tiroler Landesregierung, LR Johannes Tratter, bereits ausgearbeitet und wird der Stadt Innsbruck und dem Tiroler Gemeindeverband, die eine Deckelung der Wohnkosten verlangt haben, zur Stellungnahme übermittelt.

Einschränkung der vierteljährlichen Sonderzahlungen

Der Kreis der Anspruchsberechtigten für die vierteljährlichen Sonderzahlungen in Höhe von 76 Euro für Dauerbezieher/innen wird eingeschränkt. Weiterhin gewährt werden die Sonderzahlungen jener Menschen, die die Unterstützung dringend benötigen. Darunter fallen Minderjährige (mit Anspruch auf Familienbeihilfe), Mindestrentner/innen, Alleinerzieher/innen und Menschen mit Behinderung (ab 50 Prozent Beeinträchtigung).

Ausbau des Anreizsystems zur (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit

Betroffene sollen für eine befristete Zeit eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung bekommen, wenn die Bezahlung der Beschäftigung geringfügig über dem Richtsatz der Mindestsicherung liegt. Es gibt zwar bereits jetzt eine Freibetragsregelung im Gesetz, diese greift aber nicht in der gewünschten Form. Deshalb soll die Regelung noch attraktiver gestaltet werden, damit Mindestsicherungsbezieher möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess finden.

Beispiel-für-Mindestsicherung_Tirol

(Bild: Geldbörse: © Gina Sanders – Fotolia.com; Männchen: sxc.hu)
Wie wirkt sich die Reduzierung der Mindestsicherung für Tirol aus? Ein Beispiel.

Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder

Weil die Familienbeihilfe des Bundes progressiv gestaltet ist – je mehr Kinder, desto höhere Beiträge – und seit der Steuerreform auch der Kinderabsetzbetrag bei geringen Einkommen ausbezahlt wird, werden die Mindestsicherungssätze für Kinder in Zukunft gestaffelt. Für Minderjährige mit Familienbeihilfe werden demnach folgende Prozentsätze des Ausgangswertes festgelegt: 1. und 2. Kind: 24,75 Prozent (wie bisher); 3. Kind: 22,75 Prozent; 4 bis 6. Kind: 15 Prozent; ab dem 7. Kind: zwölf Prozent.

Einschränkung der Anspruchsberechtigung bei Mindestsicherung

Im Mindestsicherungsgesetz NEU wird klargestellt, dass Leistungen aus der Mindestsicherung bei Auslandsaufenthalten nach maximal zwei Wochen eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Weitere Einschränkungen des Mindestsicherungsanspruches gibt es für nicht erwerbsfähige EU-Bürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR-Abkommens. Diese sollen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben. Auch nach drei Monaten haben nur jene Anspruch auf Mindestsicherung, die Arbeitnehmer oder selbständig sind. Insbesondere Hartz-IV-Bezieher aus Deutschland sollen damit abgehalten werden, nach Tirol zu ziehen.

Tiroler Integrationskompass als Bestandteil der Mindestsicherung

Schon im Rahmen des Asylverfahrens werden Asylwerber im Rahmen von Deutschkursen, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Im neuen Tiroler Mindestsicherungsgesetz wird die Verpflichtung verankert, dass Deutsch-, Orientierungs- und Wertekurse zu absolvieren sind. Bei Nichtbeachtung sind schrittweise Kürzungen bis zu 66 Prozent der Mindestsicherungsleistung möglich. Für Orientierungs- und Dokumentationszwecke wird ein Tiroler Integrationskompass geschaffen.

Änderungen sollen mit 1. Juli in Kraft treten

Die Novelle zum Tiroler Mindestsicherungsgesetz soll zügig ausgearbeitet und in Begutachtung geschickt werden. Es ist vorgesehen, dass im Mai dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Inkrafttreten soll das neue Mindestsicherungsgesetz mit 1. Juli 2017.

LA Jakob Wolf, LH Günther Platter, LHStvin Ingrid Felipe und Soziallandesrätin Christine Baur präsentierten die Eckpunkte der Tiroler Mindestsicherung. ©Tiroler Landespressekorrespondenz