Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV 2015
Gemeindefinanzen und VRV 2015
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. Sie ist ab 1.1.2020 auch für die Gemeindeebene anzuwenden. Die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht erfolgt sowohl über die VRV 2015 als auch über die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften (Gemeindeordnungen, Stadtrechte, Haushaltsordnungen etc.), die dem RIS entnommen werden können.
VRV 2015, aktuelle Fassung nach der 1. Novelle vom Jänner 2018 (DERZEIT AKTUELL)
Anzuwenden bis 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 (im Falle eines Doppelbudgets 2023/2024)
Die 1. Novelle zur VRV 2015 wurde am 23. Jänner 2018 im Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 17/2018, kundgemacht. Die Neufassung der Erläuterungen zur VRV 2015 wurde mit Beschluss des VR-Komitees vom 21. Dezember 2017 einvernehmlich zwischen Bund, Rechnungshof, Ländern, Gemeindebund und Städtebund vereinbart. Nachfolgend die aktuelle Fassung der VRV 2015 (idF. BGBl. II Nr. 17/2018):
VRV 2015, aktuelle Fassung nach der 3. Novelle ab 1.1.2024 bzw. 1.1.2025 (im Falle eines Doppelbudgets 2023/2024)
Die 3. Novelle zur VRV 2015 wurde am 27. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 316/2023, kundgemacht. Diese Novelle ist ab 1.1.2024 bzw. 1.1.2025 (im Falle eines Doppelbudgets 2023/2024) anzuwendenden. Für das Finanzjahr 2023 ist die obenstehende
1. Novelle vom Jänner 2018 zu verwenden.
VRV 2015, Empfehlungen des VR-Komitees (anzuwenden bis 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 (im Falle eines Doppelbudgets 2023/2024))
Aufgrund geteilter Zuständigkeiten erfolgt auf Basis der Heiligenbluter Vereinbarung aus 1974 im Rahmen des VR-Komitees (VRK) durch BMF, Rechnungshof, Länder, Gemeindebund und Städtebund die Festlegung gemeinsamer Vorgaben im Bereich der Rechnungslegung.
Nachfolgend chronologisch die bisherigen Beschlüsse zur VRV 2015:
- 1. VRK-Beschluss 17.09.2019: Definition Umsatzsumme Gemeindeverbände
- 2. VRK-Beschluss 17.09.2019: Anpassungen in den Anlagen zur VRV 2015
- 3. VRK-Beschluss 23.10.2019: Änderung der Anlagen 5a und 5b:
- Umlaufbeschluss (PDF)
- Anlage 5a Empfehlung (Excel)
- Anlage 5b Empfehlung (Excel)
- 4. VRK-Beschluss 29.11.2019: Anpassung Geringwertige Wirtschaftsgüter
- 5. VRK-Beschluss 29.10.2020: Kofinanzierte Schutzbauten
- 6. VRK-Beschluss 29.10.2020: Rückstellungs- und Forderungsregelung für Besoldungskosten der Landes- und Religionslehrer/innen
- 7. VRK-Beschluss 29.10.2020: Abzinsung von Personalrückstellungen
- 8. VRK-Beschluss 21.03.2022: Zinssatz für Barwertberechnung
Weitere Links
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