Der steirische Landesrechnungshof soll künftig auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen dürfen. Darauf verständigten sich am 12. Februar 2014 die Parteien im Unterausschuss des steirischen Landtages. „Wir sind froh, dass auch die Opposition diesen großen Schritt mitträgt und voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Unterausschusses mitbeschließt“, so die Klubobleute der Landesregierungsparteien Walter Kröpfl und Christopher Drexler.
Umsetzung für 2015 geplant
Die Steirer werden damit die Ermächtigung des Bundesverfassungsgesetzgebers, dass Landesrechnungshöfe die Gebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen dürfen, am umfangsreichsten umsetzen. Kleine Gemeinden dürfen in der Steiermark damit nunmehr amtswegig vom Landesrechnungshof geprüft werden. Außerdem können der Landtag sowie die Landesregierung auf begründetes Ersuchen eine Prüfung von Gemeinden über 10.000 Einwohner beim Landesrechnungshof beantragen. Inkrafttreten wird die Neuerung mit Bestehen der neuen Gemeindestruktur Mitte 2015. Ab da soll es dann 15 Gemeinden über der 10.000-Einwohner-Grenze geben.
Dirnberger: „Ausreißer verhindern“
Der Präsident des Gemeindebundes Steiermark LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger sieht der Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes gelassen entgegen: „Die meisten Gemeinden arbeiten hervorragend, aber es gibt punktuell Ausreißer, bei denen die Prüfungen auch Sinn machen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die Kontrolle begleitend passieren muss, damit solche Abweichungen von vorne herein verhindert werden.“ Er rechnet mit zwei bis vier Prüfungen im Jahr, da mehr auch die Kapazitäten des Landesrechnungshofes überlasten würden. Zudem gibt es ja auch noch die Gemeindeaufsicht, die durch die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen dem Landeshauptmann und dem LH-Stellvertreter, wesentlich strenger geworden ist. „Dass es in Zukunft bei unseren Gemeinden keine solchen Ausreißer mehr gibt, liegt auch in unserem Interesse, da das Geld für die Sanierung einzelner kommunaler Finanzen ja aus dem steirischen Gemeindetopf kommt“, so Dirnberger abschließend.
In Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wurden die Prüfkompetenzen der Landesrechnungshöfe in der Vergangenheit bereits ausgeweitet.