20.1.2017 – Über 1.100 namentliche bekannte Staatsverweigerer sind den Sicherheitsbehörden bekannt. Sie versuchen Behörden durch unterschiedlichste Aktionen zu stören und stellen hohe Geldforderungen an Einzelpersonen. Das BMI hat nun Handlungsempfehlungen herausgegeben.
Sie nennen sich „Freeman“, „Souveräne Bürger“, „Terranier“, „Reichsbürger“, „Verfassungsgebende Versammlung“ (VGV), „Staatenbund Österreich“ oder „One Peoples Public Trust“ (OPPT) und erkennen den österreichischen Staat, seine Verfassung und Institutionen nicht an. Aus diesem Grund lehnen sie behördliche Maßnahmen ab, teilweise gehen ihre Aktivitäten bis zu ungerechtfertigten Geldforderungen wie zuletzt im Falle des Bürgermeisters von Gars am Kamp, von dem ein „Freeman“ über zehn Millionen Euro forderte. Ihre Zahl hat seit September 2016 um 400 auf 1.100 namentlich bekannte Staatsverweigerer stark zugenommen. In ganz Österreich gibt es über 20.000 Sympathisanten.
Ziel: Staatliche Strukturen stürzen
Das Ziel der Verbindungen ist, das hoheitliche Agieren des Staates zu verhindern, staatliche Strukturen anzugreifen und am Ende zu stürzen. Einige Verbindungen berufen sich in ihren Handlungen darauf, dass sie die Eigenstaatlichkeit Österreichs nicht anerkennen, weil ihrer Meinung nach das Deutsche Reich weiterhin Bestand habe und daher auch alle Gesetze nach 1945 ungültig seien. Andere Gruppen berufen sich auf die alleinige Akzeptanz des Naturrechts und der universellen Menschenrechte, die durch staatliches Handeln und die Anwendung positiven Rechts willkürlich und rechtswidrig verletzt werden.
Die Handlungen der Anhänger staatsfeindlicher Verbindungen reichen von der radikalen bis militanten Verweigerung behördlicher Maßnahmen bis hin zu betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit Geldforderungen. In einigen Fällen gingen Anhänger von staatsfeindlichen Verbindungen mit Drohungen, Nötigungen oder Gewalt gegen staatliche Organe vor.
Parallel zu österreichischen Behörden bauen die staatsfeindlichen Verbindungen eigene „Regulierungs- bzw. Ordnungssysteme“ samt Sanktions- und Vollzugsmaßnahmen auf. Ihre Pendants zur staatlichen Judikative sind sogenannte „Internationale Gerichtshöfe“, jene zur Exekutive sogenannte „Sheriffs“, die sich mit selbst ausgestellten Ausweisen zu legitimieren versuchen.
Die Aktivitäten gehen soweit, dass Personen, meist ohne ihr Wissen, in „Verhandlungen“ solcher fiktiver Gerichte zu hohen „Geldstrafen“ verurteilt werden. Diese Strafen werden dann in ein US-Schuldenregister eingetragen und über in Malta ansässige Inkassobüros einzutreiben versucht.
Meist richten sich die Forderungen gegen staatliche Akteure. Aber auch Privatpersonen können Opfer von staatsfeindlichen Verbindungen werden und sich „Anklageschriften“ oder „Urteilen“ von fiktiven „Gerichtshöfen“ gegenübersehen, in denen von ihnen hohe Geldbeträge eingefordert werden.
Wie man nachschauen kann, ob man selbst im Schuldenregister eingetragen ist
Um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren zu können, kann jedermann auch selbstständig tätig werden. Auf der Website https://fortress.wa.gov/dol/ucc/ können Einträge im US-Schuldenregister „UCC“ abgefragt werden.
Bedienstete, die ungerechtfertigte finanzielle Forderungen erhalten haben, können sich an das für ihr Bundesland zuständige Landesamt Verfassungsschutz (LV) oder an die Meldestelle „Staatsfeindliche Verbindungen“ im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), meldestelle-staatsfeindliche.verbindungen(at)bvt.gv.at, 01/53126-4100, wenden.