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September-Vorschüsse „nur“ 10 Prozent im Minus

Im Vergleich zum Juli (-22%) und August (-26%) fällt das Minus der Vorschüsse im September deutlich geringer aus, vor allem weil sich der Einbruch der Umsatzsteuer abmilderte.

Gemäß dem Finanzausgleichsgesetz bilden die im Juli vom Bund vereinnahmten gemeinschaftlichen Bundesabgaben die Grundlage für die September-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile. Dieses Juli-Aufkommen zeigte gegenüber den Vormonaten eine etwas verbesserte Umsatzsteuer, die „nur“ noch 14 Prozent unter dem Aufkommen vom Juli 2019 lag. Leichte Anzeichen für Verbesserung zeigten sich auch beim Juli-Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer, wobei die Zahlen hier weiterhin tiefrot sind. Trotz der weiterhin sehr angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt (die Arbeitslosenquote sinkt zwar stetig, sie liegt derzeit bei 9 Prozent, dennoch gibt es aktuell rund 92.000 Arbeitslose mehr als Ende August 2019 und hinzu kommen gut 450.000 Personen in Kurzarbeit), fällt das Minus beim Juli-Aufkommen der Lohnsteuer mit 2,7 Prozent vergleichsweise gering aus. Dies dürfte sich in den nächsten 1-2 Monaten jedoch ändern, da dann die rückwirkend zum 1.1.2020 erfolgte Senkung des LSt-Eingangssteuersatzes durchschlagen und das Aufkommen senken wird. Insgesamt führten die Juli-Einnahmen zu einem Minus der aktuellen September-Vorschüsse für die Gemeinden ohne Wien von 10,3 Prozent (Wien -12,0 Prozent) gegenüber dem September 2019.

Wie bekannt, fielen 2020 die ersten vier Vorschuss-Monate (Jänner bis April) aufgrund des 2-Monats-Gap bei den Vorschüssen noch sehr gut aus, der Überhang betrug bis dahin noch knapp 7% oder gut 255 Millionen Euro. Dem stehen nun die Mai- bis September-Vorschüsse 2020 gegenüber, die ein Minus von fast 840 Millionen Euro bei den Gemeindeertragsanteilen brachten. Insgesamt liegen die heurigen Vorschüsse (Jänner bis September 2020) inkl. Wien somit mittlerweile bei rund 7,3% oder gut 580 Millionen Euro im Minus. Angesichts der erst aufkommensmäßig wirksam werdenden Maßnahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes ist jedoch trotz einer gewissen konjunkturellen Erholung damit zu rechnen, dass sich das heurige Ergebnis der Vorschüsse weiter verschlechtern wird und dies nicht zuletzt auch, da die gestundeten Steuern erst nächstes Jahr zurückgezahlt werden müssen.

Länderweises Minus zwischen 3,6 und 12,2 Prozent

Durch die monats- und bundesländerweise sehr unterschiedliche Entwicklung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer (den September-Vorschüssen liegen die Steuereinnahmen vom Juli aus Erwerbsvorgängen vom Mai 2020 zugrunde) zeigen auch die aktuellen September-Vorschüsse große Abweichungen vom rund 10-prozentigen österreichweiten Minus – sowohl nach oben als auch nach unten. Da in Vorarlberg das aktuelle Monatsaufkommen an Grunderwerbsteuer gegenüber dem Juli 2019 um fast ein Drittel hochschnellte, verzeichnen diesmal die Vorarlberger Gemeinden mit „nur“ -3,6 Prozent das geringste landesweise Minus bei den September-Vorschüssen. Demgegenüber gab die Grunderwerbsteuer in Oberösterreich um gut ein Viertel nach, wodurch der Rückgang der aktuellen September-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der oberösterreichischen Gemeinden mit -12,2 Prozent am stärksten ausfällt.