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August-Vorschüsse 26 Prozent im Minus

Der Einbruch der Vorschüsse setzt sich vor allem bedingt durch den Einbruch der Umsatzsteuer auch im August fort – das Minus beträgt 26 Prozent im Monatsvergleich.

Die im Juni vom Bund vereinnahmten gemeinschaftlichen Bundesabgaben (z.B. USt, LSt, ESt und KÖSt) bilden die Grundlage für die August-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile. Gegenüber dem vorangegangenen Monat verbesserte sich zwar die Arbeitsmarktsituation (Mai) und damit die Juni-Lohnsteuer, das Umsatzsteueraufkommen vom Juni 2020, das aus steuerpflichtigen Umsätzen des April 2020 resultiert, brach jedoch um über 30 Prozent ein. Bundesweit beträgt das Minus der August-2020 Vorschüsse gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres rund 26 Prozent, nachdem es im Juni gut -31% und im Juli rund -22% betragen hat. In den nächsten Vorschuss-Monaten sollte sich das Minus sukzessive verkleinern, ein positives Vorzeichen im Monatsvergleich gegenüber 2019 ist jedoch leider nicht zu erwarten.

Länderweises Minus zwischen 23,8 und 29,2 Prozent

Durch die monats- und bundesländerweise unterschiedliche Entwicklung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer (den August-Vorschüssen liegen die Steuereinnahmen vom Juni aus Erwerbsvorgängen vom April 2020 zugrunde) zeigen auch die aktuellen August-Vorschüsse gewisse Abweichungen vom österreichweiten Minus. Da das burgenländische Aufkommen an Grunderwerbsteuer gegenüber dem Peak im Juni 2019 um fast die Hälfte nachgab, verzeichnen diesmal die burgenländischen Gemeinden mit -29,2 Prozent das höchste landesweise Minus bei den August-Vorschüssen auf die Gemeindeertragsanteile. Demgegenüber erfolgte bei der Grunderwerbsteuer (die um fast 17 Prozent nachgab) in der Steiermark zuletzt sogar ein 5%iger Zuwachs gegenüber dem Juni 2019, wodurch der Rückgang der aktuellen August-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der steirischen Gemeinden mit -23,8 Prozent am wenigsten stark ausfällt.

Konrad Gschwandtner