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Schärfere Corona-Regeln für Gottesdienste

Die Österreichs römisch-katholische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. Die entsprechende Rahmenordnung wurde am Montag veröffentlicht und gilt ab Freitag 9. Oktober im ganzen Land, berichtete die Kathpress. Es gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht während des gesamten Gottesdienstes. Bei der Kommunion darf der Spender nicht mehr “Der Leib Christi” und der Empfänger nicht mehr “Amen” sagen.

Anlass für die Novellierung der Rahmenordnung sind die aktuelle Corona-Lage und die in diesem Zusammenhang zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen. Diese gelten bereits seit 21. September in den katholischen Diözesen und beinhalten beispielsweise eine Maskenpflicht bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen. Die neue Rahmenordnung konkretisiert die schon ergriffenen Schutzmaßnahmen und macht sie österreichweit verbindlich.

Enthalten sind allgemeine Regeln, die für alle Gottesdienstformen gelten, darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für einzelne Sakramente und Feierformen sowie für die Musik. Für “religiöse Feiern aus einmaligem Anlass” (wie Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung) sind die Erstellung eines Präventionskonzepts und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse.

Kein Friedensgruß

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Weil aufgrund der Corona-Situation der Gesang zu reduzieren ist, enthält die neue Rahmenordnung eine detaillierte Konkretisierung für diese Vorgabe. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen.

Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang. So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender.

(Quelle: APA)