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RFG-Schriftenreihe zur Voranschlags-Erstellung nach der VRV 2015

Jetzt wird’s Ernst mit der VRV 2015! Damit Sie mit der Erstellung des Voranschlags 2020 in Ihrer Gemeinde nicht ins Strudeln geraten, widmet sich der dritte Band des Jahres der RFG-Schriftenreihe mit dem Thema. Darin finden Sie Umsetzungsschritte und praktische Hinweise.

Mit 1.1.2020 tritt die VRV 2015 in Kraft, somit sind die Haushaltsvoranschläge 2020 die ersten, die nach der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erstellt werden müssen. Der Band „Erstmalige Erstellung des Voranschlags nach der VRV 2015“ bietet Ihnen dabei einen wichtigen Leitfaden, vorgerechnete Beispiele und übersichtliche Tabellen. Der Autorenkreis besteht aus Expertinnen und Experten aus Gemeindeaufsicht, Finanzministerium sowie Steuer- und Wirtschaftsberatung.

In dieser für Gemeinden kostenfreien Ausgabe der RFG-Schriftenreihe werden die Vorgaben und Datengrundlagen der einzelnen Budgetelemente ebenso wie die nötigen Vorarbeiten und Umsetzungsschritte dargestellt. Die grundlegende Änderung der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse von Gemeinden wird viele Gemeindebedienstete lange Nächte bescheren, doch mit dieser Schriftenreihe haben Sie ein Nachschlagewerk mit den wichtigsten Informationen.

Infos zur RFG-Schriftenreihe

Die Schriftenreihe „Recht und Finanzierung für Gemeinden“ (RFG) wird allen Gemeinden kostenfrei zugestellt und auf www.kommunalnet.at sowie auf www.gemeindebund.at zum Download zur Verfügung gestellt. In einem Band einer Schriftenreihe wird jeweils ein Thema sehr ausführlich behandelt.

    ISBN: 978-3-214-02574-8
Seiten: 108
Verlag: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Herausgeber: Dr. Walter Leiss (Ö. Gemeindebund), Mag. Alois Steinbichler (Kommunalkredit)

Darüber hinaus gibt es auch die mehrfach jährlich erscheinende RFG-Zeitschrift, die die Gemeinden und deren Berater aktuell und praxisnah über wichtige Fragen des Kommunalrechts, des kommunalen Steuerrechts, der Betriebswirtschaft und des kommunalen Finanzwesens informiert.