Im Jahr 2020 wird eine der größten Reformen im Finanzwesen der österreichischen Gemeinden über die Bühne gehen. Mit der RFG-Schriftenreihe zur Kommunalen Haushaltsrechtsreform und VRV 2015 liegt nun ein wichtiges Einführungswerk vor. Als Schreiber konnten eine ganze Reihe an Praktikern gewonnen werden: Christian Schleritzko und Andreas Auer, Konsulenten des Österreichischen Gemeindebundes, Gerhard Pircher und Elisabeth Holzapfel von der NÖ Gemeinde Beratungs- und SteuerberatungsgesmbH, Anton Matzinger und Christina Pfau vom Bundesministerium für Finanzen, Hans-Jörg Hörmann von der Gemeindeaufsicht des Amts der Steiermärkischen Landesregierung sowie Maria Bogensberger vom Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung.
Inhaltlich bietet diese vierte Ausgabe der RFG-Schriftenreihe eine Einführung in die VRV 2015 mit Geltungsbereich, Begrifflichkeiten und Veränderungen, den Status quo zur Umsetzung auf Gemeindeebene mit Spezifika und Hinweisen für die praktische Umsetzung und das Wichtigste: einen Mustervoranschlag sowie einen Musterrechnungsabschluss nach den neuen Regeln. Wichtig war den Herausgebern – dem Österreichischen Gemeindebund und der Kommunalkredit AG – vor allem, dass es für die Praktiker in den Gemeinden ein einheitliches Standardwerk gibt. Daher war diese Schriftenreihe auch nur der Auftakt zu einer ganzen Reihe an Ausgaben zum Thema Haushaltsrechtsreform und VRV 2015.
Infos zur RFG-Schriftenreihe Die Schriftenreihe „Recht und Finanzierung für Gemeinden“ (RFG) wird allen Gemeinden kostenfrei zugestellt und auf www.kommunalnet.at sowie auf www.gemeindebund.at zum Download zur Verfügung gestellt. In einem Band einer Schriftenreihe wird jeweils ein Thema sehr ausführlich behandelt. ISBN: 978-3-214-02571-7 Darüber hinaus gibt es auch die mehrfach jährlich erscheinende RFG-Zeitschrift, die die Gemeinden und deren Berater aktuell und praxisnah über wichtige Fragen des Kommunalrechts, des kommunalen Steuerrechts, der Betriebswirtschaft und des kommunalen Finanzwesens informiert. |
Redaktion – 22.10.2018