Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am 29.10.2020 gegen vier Unternehmen (eine Muttergesellschaft und drei Tochtergesellschaften) einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmen Vereinbarungen getroffen haben sowie ihre Verhaltensweisen im Wettbewerb bei Ausschreibungen von Hoch- und Tiefbauprojekten abgestimmt haben.
Die mutmaßlichen Zuwiderhandlungen umfassen etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften. Die Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017. Die Zuwiderhandlungen betreffen eine hohe Zahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumen von 50.000 bis zu 60 Millionen Euro.
Betroffener Wirtschaftszweig: Baugewerbe
Der betroffene Wirtschaftszweig umfasst Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau.
Im Hochbau sind überwiegend folgende Bauten betroffen:
- Büro- und Wohngebäude
- Friedhöfe
- Kasernen
- Kraftwerke
- Gebäude der Justizanstalten
- Parkplätze
- Parks und
- Kindergärten
Im Tiefbau sind überwiegend folgende Bereiche betroffen:
- Straßenbau, u.a. Ausbau und Instandsetzung von Autobahnen
- Brückenbau
- Erdbau
- Gleisbau und Bahnhofsanlagen
- Kanalbau
- Leitungsbau
- etc.
Gemeinden unter den potentiell Geschädigten
Öffentliche Auftraggeber wie etwa Bund, Länder und Gemeinden vergeben im Rahmen von Ausschreibungen, welche dem Vergaberecht unterliegen, Aufträge an Bauunternehmen. Diese Bauaufträge werden von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen mitfinanziert. Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin.
Zu den potentiell Geschädigten zählen Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Unternehmen.
Bisherige Ermittlungen der BWB:
Die BWB führte im Frühjahr 2017 mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Papierunterlagen sowie IT-Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden.
Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.
(Quelle: Bundeswettbewerbsbehörde)