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Pongauer Bürgermeister gewinnt Verfahren

Die Affäre hatte österreichweit für Aufsehen gesorgt. Manfred Brugger, Bürgermeister von St. Veit, wurde im März von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann zu einer Geldstrafe von 550 Euro verdonnert. Beamte des Landes hatten bei Kontrollen eine nicht ausreichende Personalausstattung im (alten) Seniorenheim konstatiert und eine Sachverhaltsdarstellung bei der BH eingebracht. Haftbar war schließlich nicht das Hilfswerk als Betreiber, sondern der Ortschef als Vertreter des Rechtsträgers. “Wenn das so weitergeht, wird bald niemand mehr bereit sein, ein Bürgermeisteramt zu übernehmen”, sagte Brugger damals. Er ging auf die Barrikaden und in Berufung. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun das Verfahren ein. “Quasi ein Freispruch für mich”, so Brugger.

Der Ortschef hätte zwar tatsächlich gehaftet, aber der von der Sozialabteilung des Landes angeführte Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal wurde vom Gericht nicht gewürdigt. Rechtssicherheit für seine Person herrsche mittlerweile auch, sagte Brugger. Im Zuge der Causa habe der Gemeindeverband eine rechtliche Möglichkeit gefunden, dass Bürgermeister ihre Verantwortung für ein fremdbetreutes Seniorenheim per Unterschrift an den Betreiber abgeben könnten. Er habe das bereits gemacht. Auch das Hilfswerk sieht sich bestätigt. Die Einschätzung der Beamten, es sei in St. Veit nicht ausreichend Fachpersonal anwesend gewesen, hatte Geschäftsführer Hermann Hagleitner von Anfang an zurückgewiesen. “Wir haben immer die Gesetzesauslegung gehabt, dass entscheidend ist, welche Pflegehandlung am Bewohner gesetzt wird, und nicht, was am Dienstplan steht. Diese Auslegung hat sich als richtig erwiesen.”

(Quelle: Salzburger Nachrichten)

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