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Photovoltaikstrom wird erst ab 25.000 kWh besteuert

Groß war die Entrüstung als das Finanzministerium am 24. Februar 2014 den sogenannten „Photovoltaikerlass“ veröffentlichte, wodurch der private oder gewerbliche Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom – egal ob von der Photovoltaikanlage am Dach der Volksschule oder dem Dieselaggregat in der Scheune – ab der 5.001en Kilowattstunde eines Jahres mit 1,5 Cent steuerpflichtig geworden wäre. Durch den Erlass rückte mit einem Schlag das gleichzeitige Fördern und Besteuern von erneuerbaren Energien sowie auch die angesichts des technischen Fortschritts von Photovoltaikanlagen (sowohl was die Erzeugung als auch die Speicherung betrifft) nicht mehr zeitgemäße 5.000 kWh-Freigrenze bei der seit Jahren unveränderten Elektrizitätsabgabe ins Blickfeld und sorgte für Kritik. Nach mehreren Verhandlungsrunden, in die auch der Österreichische Gemeindebund teilweise eingebunden war, scheint diese niedrige Grenze nun vom Tisch.

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©BMLFUW/photonews.at/Georges Schneider
Bundesminister Andrä Rupprechter: „Die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger muss honoriert, nicht bestraft werden.“

„Wichtiger Beitrag zur Energiewende“

„Mit dieser Einigung ist der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen sichergestellt. Es gibt keine Sonnensteuer für all jene, die Strom aus der Sonne auf dem eigenen Dach erzeugen und selbst verbrauchen und damit für ein lebenswertes Österreich sorgen. Das ist ein weiterer, wichtiger Beitrag zur Energiewende“, stellt Bundesminister Andrä Rupprechter klar. Für Anlagen, die elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträgern erzeugen, soll nun die Grenze von 5.000 kWh  auf 25.000 kWh pro Jahr angehoben werden.

Umfasst von dieser Lösung ist Photovoltaik, die Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraftwerken, aus Biogas, Biomasse und Windenergie. Damit ist gewährleistet, dass private Haushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Schulen, Kindergärten und Gemeinden, die ihren Strom selbst erzeugen und verbrauchen durch die kommende Erhöhung der Freigrenze nicht von der Elektrizitätsabgabe erfasst werden.

Erst ab 25.000 kWh erzeugtem Strom pro Jahr soll eine Steuer fällig werden. © zstock – Fotolia.com