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Österreich fährt das zweite Mal herunter

Die Regierung hat am Samstag weitere strenge Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise angekündigt. Ab Dienstag, 3. November 2020 kommt es in Österreich zu einem zweiten Lockdown. Der Grund: Die exponentiell steigenden Infektionszahlen und die drohenden Kapazitätsengpässe in der Gesundheitsversorgung.

Die Verschärfungen sollen vorerst bis 30. November gelten und beinhalten weitreichende Einschränkungen. So gehören nächtliche Ausgangsbeschränkungen genauso dazu, wie eine Absage aller Veranstaltungen, das Schließen von Gastronomie und Hotellerie. Anders als im Frühjahr bleiben Geschäfte geöffnet, auch Dienstleister wie Friseure und Physiotherapeuten dürfen weiterarbeiten. Auch Kindergärten und Schulen bleiben vorerst offen. Oberstufenschüler und Studenten werden auf Distance-Learning umgestellt.

Hilfspaket für Unternehmen

Für die betroffenen Unternehmen soll es ein Hilfspaket geben, das eine 80-Prozentige Rückerstattung Ihrer Einnahmen aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres beinhaltet,  wenn sie sich verpflichten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu behalten. Gemeinsam mit ÖGB, AK und IV einigte sich Arbeitsministerin Christine Aschbacher am Sonntag über die Ausweitung der Kurzarbeit. Demnach kann die Arbeitszeit von derzeit 30 Prozent auf bis zu Null Prozent reduziert werden, weil Gastronomie und Hotellerie gänzlich schließen müssen. Arbeitnehmer bekommen in der Zeit 90 Prozent ihres Gehalts. Die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit wurde bis März 2021 verlängert. Auch eine zweite Phase des Fixkostenzuschusses wird gerade auf europäischer Ebene verhandelt.

In einer Fernseh-Ansprache an die Bevölkerung sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz:

“Glauben sie mir, ich würde Ihnen heute gerne eine andere Nachricht überbringen. Aber es ist meine Aufgabe Ihnen die Wahrheit zu sagen und notwendige Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie unangenehm und unpopulär sind.”

Die zweite Welle hat nahezu alle europäischen Länder mit dramatisch steigenden Neuinfektionen erreicht und nach Tschechien, Frankreich, Spanien, Polen und Deutschland nun auch in Österreich einen zweiten Lockdown und damit wieder strengere Maßnahmen notwendig gemacht. “Doch wir alle müssen handeln, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern”, warnt Kanzler Kurz. Denn die wichtigste Aufgabe jeder Regierung sei es, die Bevölkerung zu schützen.

Sebastian Kurz appellierte erneut an die Mithilfe der Bevölkerung: “Aber, die Maßnahmen, die Verordnungen, die Regeln all das reicht alleine nicht aus. Erfolgreich sind wir nur, wenn alle mitmachen. Der Staat kann das nicht alleine schaffen. Das Gesundheitssystem kann das nicht alleine schaffen. Es braucht den Beitrag von jedem einzelnen von uns.”

Ein Überblick über die Maßnahmen:

Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:

  1. Berufliche Zwecke
  2. Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (tritt mit Ablauf des 12.11.20 außer Kraft)
  3. Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
  4. Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  5. Körperliche und psychische Erholung

 

Öffentlicher Raum

Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausnahme: Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.

Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt.

Privater Raum

Der unmittelbare private Wohnbereich wird nicht geregelt.
Garagen-, Garten,- und Scheunenparties sind verboten.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.

Kneipen, Bars, Nachtlokale

Sind geschlossen.

Hotels und Beherbergungsbetriebe

Sind geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für Geschäftsreisende.

Kultur & Veranstaltungen

Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).

Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Sport

Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen.

Freizeitbetriebe

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.

Spitzensport

Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens einen Meter Abstand halten. Jedem Kunden müssen 10 m² zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als 10 m² darf er nur einzeln betreten werden.

Fahrgemeinschaften und Taxis; Seilbahnen

Das bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist.

Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden.

Massenbeförderungsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.

Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig. Wo es überall möglich ist, wird Homeoffice empfohlen

Kindergärten und Schulen

Kindergärten und Unterstufen bleiben geöffnet. Für 10 bis 14-jährige Schüler wird die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Die Oberstufe wird im Distance-Learning betrieben.

Universitäten Universitäten werden im Distance-Learning betrieben.

Pflegeheime und Krankenhäuser

MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden.

Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen

Für Alten- und Pflegeheime: Jeder Bewohner von Alten und Pflegeheimen darf pro zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Wenn das nicht möglich ist, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA oder höherwertige Maske getragen werden.
Veranstaltungen zur Religionsausübung Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls MNS zu tragen ist. Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.

Hochzeiten

Es ist möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt.

(Quelle Maßnahmen: Regierung)

Sotiria Peischl, MA

Sotiria Peischl, MA

Pressereferentin, Chefredakteurin Kommunalnet.at | sotiria.peischl@gemeindebund.gv.at