„Flächenrecycling“ ist eines von mehreren Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauches: Dabei werden ehemals genutzte oder bebaute Flächen – sogenannte „Brachflächen“ oder „Leerstand“ – wieder einer Nutzung zugeführt und damit ein Neuverbrauch von natürlicher Bodenfläche „auf der grünen Wiese“ verhindert oder reduziert.
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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch von derzeit 10 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren. Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung sowie Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz; in weiterer Folge Planungen von Erschwernissen, die sich aus der Lage im Ortszentrum ergeben. Die Förderung ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ÖARP) und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Förderungsziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Förderungsfähig im Zusammenhang mit Flächen und Objekten laut Förderungsziel sind
- die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung,
- die Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz,
- im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes.
Entwicklungskonzept und damit zusammenhängende Untersuchungen des Untergrundes bzw. der Bausubstanz können in einem gemeinsamen Förderungsansuchen beantragt werden. Nicht förderungsfähig sind Leistungen, die der/die Förderungsnehmer:in selbst oder ein verbundenes Unternehmen erbringt.