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Müssen Mieter die Neuerrichtung ihrer Balkone bezahlen?

An einem Gebäude in Niederösterreich bröckelte an manchen Stellen der Verputz und das Mauerwerk unterhalb der Balkone. Daraufhin entschied die Gemeinde, alle Balkone abreißen zu lassen, da diese in einem baufälligen Zustand seien, so ein Gutachten eines Ziviltechnikers. Aufgrund der hohen Kosten für die Sanierung sei ein Erhalt nicht sinnvoll. Daher wurde ein Abriss empfohlen und man bot an, die Balkone durch französische Balkone, also eine Balustrade, zu ersetzen oder die Balkone komplett neu zu errichten. Die Mieterinnen und Mieter wollten allerdings nicht auf ihre Balkone als Teil der Wohnung verzichten.

Konflikt zwischen Gemeinde und Mietern entbrannte

Daraufhin schlug die Gemeinde eine monatliche Mietzinserhöhung vor, um die Kosten für die Neuerrichtung decken zu können. Diese Lösung empfanden die meisten Mieterinnen und Mieter als ungerecht. Eine Mieterhöhung sei für viele nicht leistbar. Einige Mieterinnen und Mieter kritisieren auch, dass die Stadt verabsäumt hätte, die Balkone laufend instand zu halten. Sie beschwerten sich schließlich bei der Volksanwaltschaft.

Laut der NÖ Bauordnung kommt dem Eigentümer eine besondere Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Instandhaltung zu. Der Balkon ist rechtlich gesehen einerseits Bestandteil der Wohnung andererseits aber auch Bestandteil der Fassade. Darauf hat die Volksanwaltschaft die Gemeinde hingewiesen und vorgeschlagen, die Balkone im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu erhalten.

Entgegenkommen der Gemeinde

Die Gemeinde willigte daraufhin ein, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Da sie allerdings nicht genügend Einnahmen aus den sozial gedeckelten Mieten hätten, um die Neuerrichtung zu finanzieren, versprach der Bürgermeister die Mietzinserhöhung auf mehrere Jahre aufzuteilen. Dadurch würde sich der monatliche Beitrag deutlich reduzieren. Über das Entgegenkommen der Gemeinde zeigten sich die Mieterinnen und Mieter erfreut. Dieser Fall zeigt, dass mit dem Tätigwerden der Volksanwaltschaft oftmals Lösungen im Sinne aller Beteiligten gefunden werden können.

Werner Amon

Zum Autor: Werner Amon ist Volksanwalt und betreut als Generalsekretär des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Landesebene prüft Amon die niederösterreichischen Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

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