3.5.2016 – Gemeindebund-Chef Mödlhammer warnt: „Die Registrierkassenpflicht darf nicht zum bürokratischen Monster werden.“ Es drohe die Vernichtung der Vereinskultur, wenn man für die Ehrenamtlichen keine Abhilfe schafft. Finanzminister Schelling zeigt sich offen für Änderungen, auch wenn diese erst mit dem Koalitionspartner abgesprochen und gesetzlich umgesetzt werden müssen.
Mit einem dramatischen Appell wandte sich am 3. Mai 2016 Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer an Finanzminister Schelling: „Es droht die Vernichtung der Vereinskultur, vor allem aber auch der gemeinnützigen Einrichtungen in unserem Land, wenn die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in dieser Form zur Anwendung kommt“, so Mödlhammer.
In vielen Gemeinden kocht die Stimmung derzeit hoch. „Die nun geltenden Regeln sind unklar, die Vollziehung wird von Experten und Finanzämtern völlig unterschiedlich erklärt, das ist ein bürokratischer Hürdenlauf der Sonderklasse. So geht das einfach nicht.“ Für viele Vereine, noch mehr aber für Feuerwehren, Rettungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen seien die derzeitigen Regeln völlig unverständlich. Auf diese Weise würde man mittelfristig nicht nur das ehrenamtliche Engagement zerstören, „es würde auch dazu führen, dass die öffentliche Hand künftig Leistungen bezahlen muss, die bisher von Freiwilligen erbracht worden sind. Das kann doch nicht der Sinn sein.“ Man könne nicht in Katastrophen- und Krisenfällen ständig auf das ehrenamtliche Engagement vieler Freiwilliger bauen und ihnen dann bei der Finanzierung ihrer Tätigkeit solche Prügel vor die Füße schmeißen, sagte Mödlhammer im Hinblick auf die Einsatzorganisationen. „Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig diese ehrenamtliche Arbeit in vielen Bereichen ist.“
Finanzminister gesprächsbereit
Die Problematik scheint inzwischen auch beim Finanzminister angekommen zu sein. Er zeigte sich am Dienstag vor dem Ministerrat offen für eine Diskussion über etwaige Änderungen bei der Registrierkassenpflicht. Am Vortag nahm er auch den diesbezüglichen Forderungskatalog der Länder entgegen. „Zum einen gehört die Umsatzgrenze, unter der es keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gibt, von derzeit 15.000 auf einheitlich 30.000 Euro angehoben“, so Mödlhammer. Die unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen bei „kleinen Vereinsfesten“ sollte weiterhin möglich sein. Auch der Entfall der Belegerteilungspflicht bei Bagatellumsätzen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Der zuständige Ressortchef des Fiannzministeriums verweist allerdings darauf, dass jede Änderung bei der Verpflichtung durch eine Gesetzesänderung vollzogen werden muss, die die Einigung mit dem Koalitionspartner voraussetzt.
Resolutionen an die Bundesregierung
In vielen Gemeinden werden schon jetzt Resolutionen beschlossen, die eine Erleichterung der geltenden Bestimmungen zum Inhalt haben und sich an den Finanzminister richten. „Ich möchte an Hans Jörg Schelling appellieren, hier schnellstmöglich eine Änderung im Sinne der Vereine und der gemeinnützigen Organisationen in die Wege zu leiten, die Unsicherheit bei vielen Funktionären ist gewaltig und der Ärger inzwischen auch. Uns erreichen jeden Tag Mails und Briefe aus den Gemeinden, in vielen Fällen stehen Absagen von Festen oder Veranstaltungen im Raum. Das fügt dem Tourismus und unserer Festkultur schweren Schaden zu, das kann weder im Interesse des Gesetzgebers, noch der Wirtschaft sein.“