Grundlage für die aktuellen März-Vorschüsse ist das Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom Jänner 2023. Hier zeigte sich eine vor allem teuerungsbedingt weiterhin starke Umsatzsteuer (+19 % im Monatsvergleich mit 2022) und eine mit +3,9 Prozent noch (Stichwort: Abschaffung der kalten Progression) stabile Lohnsteuer. Die Folgen der Teuerung und des Wirtschaftsabschwungs zeigen sich etwa im Bereich der Körperschaftsteuer (-87% gegenüber Jänner 2022) oder auch der ebenfalls eingebrochenen KESt auf Zinsen (-70% im Monatsvergleich).
Wie schon zuletzt ist der wesentliche Grund, weswegen die Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile im März 2023 gegenüber März 2022 österreichweit gesehen um 0,4 Prozent sinken, die Grunderwerbsteuer. So ist diese gemeinschaftliche Bundesabgabe, die jedoch zu knapp 94 Prozent den länderweisen Gemeinde-Ertragsanteilen zugeschlagen wird, im Monatsvergleich mit 2022 in Salzburg um über 30 Prozent eingebrochen, womit die dortigen März-2023-Vorschüsse mit -3,9 Prozent auch den höchsten Rückgang verzeichnen, gefolgt von der Gemeinde Wien (-2,1 Prozent), den Tiroler Gemeinden (-1,7 Prozent) sowie den oberösterreichischen und steirischen Gemeinden (-0,8 bzw. -0,4 Prozent). In den übrigen vier Bundesländern verzeichnen die März-Vorschüsse der Gemeinden ein kleines Plus zwischen 0,8 und 1,6 Prozent.
Über den Autor: Konrad Gschwandtner ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund.