Der wesentliche Grund, weswegen die Gemeindeertragsanteile im Februar 2023 österreichweit gesehen stagnieren (nur +0,6%) bzw. in Niederösterreich (-1,0%) und Wien (-2,3%) sogar rückläufig sein werden, ist die Grunderwerbsteuer. Sie ist zwar eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, sie kommt jedoch zu fast 94% den Gemeindeertragsanteilen zu (Bund rund 5%, Länder weniger als 1%) und aktuell rund 14% der kommunalen Ertragsanteile ausmacht. Dementsprechend groß ist die Auswirkung auf die Gemeindeertragsanteile, wenn die Grunderwerbsteuer im Aufkommen 2022 fast 1,7 Milliarden Euro starke Abgabe deutlich einbricht – in Wien und Niederösterreich im Vergleich Dezember 2022 zu 2021 um rund 30 Prozent, österreichweit um etwa 18 Prozent. Dass der Immobilienboom und das Grunderwerbsteueraufkommen Ende 2022 längst ihren Zenit überschritten haben, beendet vielleicht auch die wenig zielführende Debatte, dass weitrechende Befreiungen von der 3,5%igen Grunderwerbsteuer einen wirklich relevanten Beitrag für leistbareres Wohnen liefern könnten.
Über den Autor: Konrad Gschwandtner ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund.