Nach den Geschäften, der Gastronomie und den Schulen gibt es nun auch einen Fahrplan für das Wiederhochfahren des Kultur- und Veranstaltungsbetriebes: Ab 29. Mai 2020 sollen Veranstaltungen drinnen und draußen mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt werden, ab 1. Juli mit bis zu 250 Personen. Auch Kinos können ab 1. Juli wieder mit der gleichen Personenbeschränkung öffnen. Ab 1. August sollen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern, mit einem konkreten Gesundheitskonzept sogar Events mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich sein. Auch eine weitere finanzielle Unterstützung für Künstler in „prekären Arbeitsverhältnissen“ soll es geben.
Auch der Kunst-, Kultur-, und Veranstaltungsbestrieb soll nun stufenweise im Zwei-Wochen-Takt hochgefahren werden. Eine entsprechende Verordnung soll am 25. Mai kundgemacht werden. Kunstschaffende sollen ihrer Arbeit wieder nachkommen können und zwar nach dem Motto „so viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken“, sagte Vizekanzler Werner Kogler bei der Präsentation des Kulturfahrplans.
Ein Überblick über das Wiederhochfahren im Kultur- und Veranstaltungsbereich:
- Mit 15. Mai (Freitag) öffnen neben gastronomischen Betrieben auch Museen und Archive.
- Ab 29. Mai sind sowohl Indoor- als auch Outdoor-Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich.
- Auch Proben, Filmaufnahmen und sonstiger Bühnenbetrieb wird wieder möglich.
- Ab 1. Juli sind Kunst- und Kulturveranstaltungen bis 250 Personen erlaubt. Gleichzeitig dürfen Kinos wieder öffnen.
- Ab 1. August dürfen Veranstaltungen bis zu 500 Personen stattfinden. Für 500 bis 1.000 Personen sind Events nur mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen möglich. Hygienemaßnahmen und Regeln bezüglich Einlass und Verhaltensregeln sollen noch vorgelegt werden.
Mindestabstand, Checklisten und Corona-Beauftragter
Die Probetätigkeiten dürfen ab 29. Mai wieder aufgenommen werden. Neben dem Mindestabstand soll es auch Checklisten für Proben und Veranstaltungen geben. Darüber hinaus soll ein Coronavirus-Beauftragter künftig Ansprechpartner für die Behörden sein. In der Verordnung sollen genaue und konkrete Anforderungen dafür festgelegt sein.
Ab September größere Events möglich
Vizekanzler Werner Kogler betonte in der Pressekonferenz, dass für „alle dieselben Regeln gelten sollten“. Mit den großen Bundestheatern wolle Kogler noch Gespräche führen. Ab September werden größere Events wieder möglich sein.
In der Zwischenzeit gibt es eine Absage für die Bregenzer Festspiele dieses Jahr, „da Festspiele mit 1.000 Gästen auf der Seebühne wirtschaftlich nicht machbar seien“, so der kaufmännische Direktor Michael Thiem. Die Salzburger Festspiele werden modifiziert ausgetragen werden, der „Jedermann“ wird auf jeden Fall aufgeführt, das große Programm zum 100-Jahr-Jubiläum wird auf 2021 verschoben.
Auch Gemeindebund-Veranstaltungen müssen verschoben werden
Auch der Österreichische Gemeindebund muss seine für 2020 geplanten Veranstaltungen verschieben: Der für 18. und 19. Juni geplante Gemeindetag in Innsbruck muss abgesagt werden – er wird auf 2023 verschoben. Der nächste Gemeindetag findet am 16. und 17. September 2021 in Tulln statt.
Auch das Österreichische Bürgermeisterinnen-Treffen von 2. bis 4. August in St. Anton an der Jessnitz in Niederösterreich muss für heuer abgesagt und auf nächstes Jahr von 1. bis 3. August verschoben werden.
Schwierige Zeit für Konzertbranche
So sehr man sich für ein Wiederhochfahren der Kultur bemüht, so schwierig gestalten sich die Öffnungspläne für Konzerte. Laut Bundesminister Rudi Anschober „seien Konzertveranstaltungen mit einem Stehpublikum für längere Zeit nicht möglich“. Als Beispiel nannte er Veranstaltungen wie die Burg Clam. „Da wird es schwierig, den Einmeterabstand einzuhalten“, so Anschober. Ähnlich sei es bei Diskotheken. Stadtfeste könne sich der Gesundheitsminister jedoch „mit Adaptierungen“ vorstellen.
Vizekanzler Werner Kogler kündigte zudem an, dass es zusätzlich zu den bereits vorgestellten Hilfen für Künstler eine weitere Unterstützung vor allem für jene „in prekären Arbeitsverhältnissen“, also allen voran jene in der freien Szene, geben soll.
(Quelle: APA, ORF, SN)