Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Kriterien für Asylwerberunterbringung in Tirol

1.7.2015 – In Tirol wird die Flüchtlingsbetreuung nicht über soziale Einrichtungen wie die Caritas oder die Diakonie organisiert, sondern über die aus der Sozialabteilung des Landes ausgelagerte Tiroler Soziale Dienste GmbH. Diese verfügt über derzeit 75, bald 80 Mitarbeiter, die von der Organisation der Quartiere bis hin zur Betreuung der Flüchtlinge alles übernimmt. 

Ansprechpartner

  • Quartiere (Immobilien): Dr. Georg Mackner
  • Sonstige Anfragen: Dipl. Soz. Päd. (FH) Harald Bachmeier
  • E-Mail: office(at)tsd.gv.at
  • Telefon: +43 512 21440 1 101

Grundvoraussetzungen für ein mögliches Quartier für Asylwerber

Ganz wichtig ist die Zustimmung des Bürgermeisters bzw. der Gemeinde. 

Weitere Voraussetzungen sind:

  • gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
  • eine rechtlich gesicherte Zufahrt
  • entsprechende Widmungen in der Raumordnung (im Idealfall für Asyl; es geht aber auch eine Widmung für Hotellerie)
  • aufrechte Genehmigung in der Bauordnung
  • Nahversorger fußläufig bzw. mit öffentlichen Verehrsmitteln erreichbarer Nähe
  • Zugang zu Kindergarten und Pflichtschule
  • Möglichkeiten der Freizeitgestaltung

Ab wievielen Asylwerbern werden Quartiere genehmigt?

Von der Zweizimmerwohnung bis zum 200-Betten-Quartier ist alles dabei. Deswegen gibt es auch eigene Kriterienkataloge für Quartiere bis 30 Personen, von 30 bis 99 Personen und ab 100 Personen. Bitte entnehmen Sie die unterschiedlichen Anforderungen den PDFs im Kasten „Downloads“ an der linken Seite. 

Wie groß sollte ein Zimmer sein?

8 m2 für die erste Person, jede weitere Person 4 m2.

Welche Anforderung an ein Quartier gibt es?

  • Die Zimmer sollten versperrbar sein.
  • Sanitäranlagen: nach Geschlechtern getrennt (nicht zwingend bei kleinen Quartieren), abschließbar, hygienisch einwandfrei, für je höchstens zehn Personen eine Dusche, ein Waschtisch und eine WC-Anlage
  • Küche vorhanden und nutzbar (je 6-8 Personen pro Herd)
  • Gemeinschaftsflächen (Aufenthaltsraum) innerhalb und außerhalb des Hauses (z.B. Garten) (nicht zwingend bei kleinen Quartieren)
  • Waschmaschinenanschluss für je zwölf Personen
  • künstliche Beleuchtung je nach Lichtverhältnissen
  • alle Räumlichkeiten müssen ausreichend beheizbar sein
  • Warmwasser von 6 bis 22 Uhr
  • Räumlichkeiten für Kurse (nicht zwingend bei kleinen Quartieren)

Eine Möblierung der Räumlichkeiten wird nicht gefordert – im Gegenteil, leere Quartiere werden sogar als praktischer empfunden, da sie die Tiroler Soziale Dienste durch das Aufstellen von Stockbetten zum Beispiel besser für die Anforderungen ausstatten kann.

Nachrüstungen, die von den Tiroler Diensten vorgenommen werden

Bei Quartieren bis 30 Personen

  • Zugang zu TV inkl. SAT in den Gemeinschaftsräumen
  • Internet-Zugang (WLAN) im gesamten Gebäude

Bei Quartieren ab 30 bis 99 Personen

  • Küchen: für je sechs bis acht Personen ein Herd inkl Backrohr
  • Zugang zu TV inkl. SAT in den Gemeinschaftsräumen
  • Internet-Zugang (WLAN) im gesamten Gebäude

Bei Quartieren ab 100 Personen werden die Investitionen objektbezogen geprüft.

Wieviel Miete erhält man pro Asylwerber?

Die Miete richtet sich nach dem Mietpreisspiegel, liegt aber durchschnittlich bei rund 100 Euro pro Asylwerber im Monat. Für die Verrechnung der Betriebskosten müssen entsprechende Zähler vorhanden sein.

Wie lange dauert es vom Angebot eines Quartiers bis zum Einzug der Asylwerber?

Werden alle Anforderungen erfüllt können schon zwei Monate nach dem Angebot Asylwerber einziehen. In der Regel dauert es aber länger, bis wirklich Asylwerber einziehen.

Sind die Gemeinden an den Kosten für die Grundversorgung beteiligt?

Ja, über das Sozialpaktum (35%).

Gibt es für minderjährige Flüchtlinge eine Schulpflicht?

Ja, für Asylwerberkinder gibt es eine Schulpflicht. Die Entscheidung über Sprachförderkurse trifft der Landesschulrat auf Antrag der Schule.

Gibt es für minderjährige Flüchtlinge das verpflichtende letzte Kindergartenjahr?

Ja, auch für Kinder, bei denen das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gilt das verpflichtende Kindergartenjahr.

Welche Informationen sollte ein erstes Angebot enthalten?

Die Angebote sollten per E-Mail an office(at)tsd.gv.at geschickt werden und die Größe des Objekts, die Preisvorstellungen und die Lage enthalten. Um weitere Schwierigkeiten vorab zu vermeiden, sollte so ein Angebot bereits mit dem Bürgermeister abgeklärt sein. Bei großen Quartieren sollte dies auch mit der Bezirkshauptmannschaft abgesprochen werden.

Welche Angebote gibt es für Gemeinden/Bürgermeister?

Die Tiroler Soziale Dienste bieten auch maßgeschneiderte Informationsangebote für die Bevölkerung an. Damit soll die Akzeptanz für Flüchtlingsquartiere erhöht werden. Das Angebot reicht von großen Bürgerveranstaltungen bis hin zu Bürgergesprächen.