Die heurige Tagung der leitenden Amtsleiter Österreichs am Mittwoch, den 15.9.2021 befasst sich mit den Vorteilen des neuen Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG), das in Kreisen der Energieplanung als kleine Revolution gilt –sieht es u.a. die Bildung von Energiegemeinschaften vor, wo deren Mitglieder innerhalb eines definierten Raumes (Netzebene 5-7) über das öffentliche Netz Strom untereinander austauschen können. Diese Möglichkeit und dieser Gestaltungsspielraum wird die Betriebsführungen unterschiedlicher Erneuerbarer Energieanlagen (Sonne, Wasser, Wind, Biomasse) wesentlich positiv gestalten, indem hier interessante Preisniveaus langfristig innerhalb der Gemeinschaft vereinbart werden können. Dies bietet einerseits für die AbnehmerInnen gewisse Sicherheiten. Andererseits können AnlagenbetreiberInnen auch langfristig mit Energiepreisen kalkulieren. Diese Chance bietet sich aber insbesondere für Gemeinden und deren kommunalen Betriebe. Beispielsweise können Pumpenanlagen, wo aktuell keine Versorgung durch Erneuerbare Energieträger möglich ist, künftig über das Netz kostengünstigen Sonnenstrom vom Feuerwehrdach beziehen.