17.01.2018 – Die Kärntner Landespolitik folgt dem Vorbild des Bundes und beschließt für sich auch eine Nulllohnrunde. Ausgenommen sind die Bürgermeister, deren Gehälter um den Anpassungsfaktor des Rechnungshofs erhöht werden.
Für Kärntens Landespolitiker gibt es im Jahr 2018 keine Erhöhung der Bezüge. Das hat die Landesregierung am 16. Jänner 2018 beschlossen. Ausnahmen gibt es allerdings für die Gemeindepolitiker. Deren Bezüge erhöhen sich um den vom Rechnungshof herausgegebenen Anpassungsfaktor von 1,015 Prozent. Dieser Faktor entspricht entweder der Inflationsrate von Juli 2016 bis Juni 2017 oder der ASVG–Pensionserhöhung des laufenden Jahres – je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Damit erhält beispielsweise ein Bürgermeister einer Kärntner Gemeinde unter 1.000 Einwohnern 2.954,20 Euro und Bürgermeister in einer Gemeinde mit 4.501 bis 5.000 Einwohnern 4.361,60 Euro.
„Zwölf Millionen Euro eingespart“
Kaiser verwies darauf, dass im Bereich der Politik, etwa durch die Reduktion der Klubförderungen sowie der Mitarbeiter in den Landtagsklubs ebenso wie in den Regierungssekretariaten, seit 2013 in Summe über zwölf Millionen Euro eingespart worden seien. Auch die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, für Veranstaltungen und Empfänge seien massiv reduziert worden. Er betonte außerdem, dass die Politikerbezüge in Kärnten am niedrigsten seien. Es werde langfristig in Österreich notwendig sein, eine ehrliche Diskussion über Politikergehälter zu führen, um die besten Köpfe auch für die Politik gewinnen zu können, sagte Kaiser.
Die letzte Erhöhung von Politikergehältern wurde im Mai 2017 beschlossen, sie betrug damals 0,8 Prozent. Der Kärntner Landeshauptmann verdient brutto rund 14.300 Euro.
Stauber: „In den letzten Jahren viele Nulllohnrunden mitgetragen“
Kärntens Gemeindebund-Präsident Bgm. Peter Stauber ist mit der gefundenen Lösung zufrieden: „Die Bürgermeister haben in den letzten Jahren viele Nulllohnrunden mitgetragen. Wir sind immer noch unter dem Österreichschnitt mit unseren Bezügen. Daher halte ich eine geringfügige Anpassung für gerechtfertigt.“