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Kein zweites verpflichtendes Gratis-Kindergartenjahr

31.8.2015 – Das zweite verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr kommt nun doch nicht – zumindest vorerst nicht. Familienministerin Sophie Karmasin hat von ihren diesbezüglichen Plänen Abstand genommen und will nun jene Eltern, deren vierjährige Kinder nicht in Betreuung sind, zu verpflichtenden Beratungsgesprächen einladen. Für die Ministerin ist das keine Niederlage, sondern eine zielgerichtete Maßnahme, mit der sie ihren Plan, mehr Vierjährige in die Betreuung zu bringen, erreichen will.

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(Quelle: Statistik Austria; Bild: © Robert Kneschke – Fotolia.com)
Ausreißer be der Betreuungsquote sind Kärnten und Wien.

Mödlhammer: „Die Vernunft hat gewonnen“

Für Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer ist das eine gute Nachricht: „Wir haben in diesem Alter bundesweit eine Betreuungsquote von fast 95 Prozent, de facto also ohnehin eine Vollversorgung. Die Besuchspflicht hätte hingegen zur Folge gehabt, dass die Betreuung künftig überall auch gratis angeboten werden muss.“ Für die Gemeinden in manchen Bundesländern hätte das daher zu zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe geführt. 

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©OEGFK
Mödlhammer: „Wir haben in diesem Alter bundesweit eine Betreuungsquote von fast 95 Prozent, de facto also ohnehin eine Vollversorgung. Die Besuchspflicht hätte hingegen zur Folge gehabt, dass die Betreuung künftig überall auch gratis angeboten werden muss.“

Ermäßigte Beiträge für Vierjährige

Karmasins Ziel, auch das zweite Kindergartenjahr kostenlos zu machen, konnte sie also vorerst nicht ganz verwirklichen. In der Steiermark, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg werden aber zumindest ermäßigte Beiträge verlangt. Der kostenlose Besuch wurde auf 2018 verschoben.

Diese Maßnahme betrifft rund 4.500 Vierjährige, die derzeit nicht den Kindergarten besuchen. Das entspricht rund sechs Prozent. In allen Bundesländern bis auf Steiermark (91,8%), Wien (88,3%) und Kärnten (87,3%) liegt die Betreuungquote bereits jetzt über 95 Prozent.

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(Gießkanne: © M. Schuppich – Fotolia.com, Pfeil: ©sester1848-Fotolia.com)
Welches Bundesland bekommt welchen Anteil an den Bundesmitteln für das verpflichtende kostenlose Kindergartenjahr?

Verlängerung des Bundeszuschusses für Fünfjährige

Seit 2009 gibt es bereits das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr für die Fünfjährigen. Mittels einer Bund-Länder-Vereinbarung wurden jährlich 70 Millionen Euro für diese Maßnahme vom Bund bereit gestellt. Diese Vereinbarung wäre 2015 ausgelaufen. Bereits im Mai verlangten Länder und Gemeinden eine Fortsetzung und Erhöhung der Mittel. Nun konnte Karmasin beim Finanzminister erreichen, drei Mal 70 Millionen Euro freizugeben. Das ist ein Jahr mehr als ursprünglich geplant. Karmasin rechnet damit, die Vereinbarung innerhalb der nächsten zwei Wochen unter Dach und Fach zu bringen. Damit könnte der Vertrag rückwirkend mit 1. September in Kraft treten.

„Das ist immerhin ein zusätzliches Jahr Finanzierung“, sagt Mödlhammer. „Wir sind ja zu Recht immer skeptisch, wenn der Bund Dinge einführt und verspricht, sie auch zu finanzieren. Meistens läuft diese Ko-Finanzierung dann recht schnell aus. Jetzt haben wir zumindest ein Jahr länger gewonnen.“

Familienministerin Sophie Karmasin wird nun doch von einem weiteren verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahr absehen. Stattdessen kommen verpflichtende Beratungsgespräche für die Eltern der Vierjährigen, die nicht in den Kindergarten gehen. ©event-fotograf