7.7.2015 – Keine konkreten Zusagen machte Justizminister Helmut Brandstetter beim Besuch von Gemeindebund-Vizepräsident LAbg. Bgm. Alfred Riedl und Gemeindebund-Generalsekretär Dr. Walter Leiss. Die beiden Gemeindevertreter sprachen dabei einige der „heißen Eisen“ wie das Strafrecht für Gemeindemandatare und die Neuerungen bei der Urheberrechtsvergütung an.
Erleichterungen für Bürgermeister im Strafrecht gefordert
Die nicht rechtskräftige und inzwischen angefochtene Verurteilung des Zwettler Bürgermeisters zu 36.000 Euro Strafe wegen Amtsmissbrauchs ist nur der jüngste Fall, bei dem ein Bürgermeister für bürgernahe und unbürokratische Entscheidungen, die niemandem geschadet haben, zu einer hohen Strafe verurteilt wurde. Amtierende Bürgermeister klagen, bereits bei Amtsantritt mit einem Bein im Kriminal zu stehen. Umso mehr dieser medienwirksamen Fälle es gibt, umso unattraktiver wird das Amt für potenzielle Neueinsteiger.
Bereits im Rechtsausschuss des Gemeindebundes wurden aus diesem Grund Erleichterungen und Vereinfachungen im Strafrecht erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage dem Justizminister vorgelegt wurden. „Der Forderung des Gemeindebundes nach der Einsetzung einer Arbeitsgruppe, entsprach Minister Brandstetter nicht ganz, er räumte aber zumindest ein, sich die Vorschläge des Gemeindebundes genauer anzusehen“, resümiert Vizepräsident Alfred Riedl den ersten Teil des Gesprächs.
Urheberrechtsvergütung: Gleich mehrfach abkassiert
Den zweiten Teil des Gesprächs widmeten die Gemeindebund-Vertreter der Urheberrechtsgesetz-Novelle, laut der zwei weitere Vergütungen, nämlich die Speichermedienabgabe (bei Ankauf von Festplatten etc.) und eine Intranetabgabe für das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken auf E-learning Plattformen, die ausschließlich Bildungseinrichtungen betrifft, eingeführt werden sollen. Dabei leisten die Gemeinden derzeit schon Abgaben für die Aufführung von Filmen in Schulen, für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken mittels Kopierer, Drucker usw. und beim Ankauf von Vervielfältigungsgeräten.
Allein die Administration der Einhebung dieser Intranetabgabe würde weit mehr kosten als die 200.000 Euro, die in den Erläuterungen als Gesamtaufkommen der Abgabe angeführt sind. Denn mehrere tausend Schulen müssten mit bis zu acht Verwertungsgesellschaften verhandeln.
Das Tohuwabohu an Verwertungsgesellschaften und neuen Regeln erkannte Brandstetter durchaus als Problem an. Auch ihm ist der hohe Verwaltungsaufwand, der durch die zahlreichen Vergütungen entsteht, bewusst. Kurzum: Der Minister versprach, sich um eine Vereinheitlichung der Verwertungsgesellschaften zu bemühen.
Zentrales Personenstandsregister: Vereinfachungen in Sicht
Beim Zentralen Personenstandsregister (ZPR) werden nun erstmals die positiven Seiten sichtbar. Statt wie bisher über den Umweg der Standesbeamten sollen im Zuge einer Novellierung des EDV-Systems für die Justiz Scheidungen beispielsweise gleich direkt am Gericht eingetragen werden können. „Das ist eine logische Konsequenz aus der Zusammenführung der unterschiedlichen Systeme, aber trotzdem eine willkommene kleine Entlastung für die Standesbeamtinnen und -beamten“, kommentiert Walter Leiss diese Entscheidung des Ministers.