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Installationsfristen werden verlängert

Gemeinden, die einen WiFi4EU-Voucher erhalten haben und aufgrund der COVID-19-Pandemie die Frist nicht einhalten können, dürfen die Installation verschieben.

Gemeinden, die in nächster Zeit die Installation ihres WiFi4EU-geförderten lokalen WLAN-Netzes abschließen müssten und die Arbeiten aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht durchführen können, dürfen aufatmen: Die Kommission gewährt eine Fristverlängerung und will sicherstellen, dass alle Gemeinden die zugesagten Mittel auch tatsächlich verwenden können.

Gemeinden direkt kontaktiert

Normalerweise müssen Gemeinden, die einen WiFi4EU-Voucher bekommen haben, die Installation des WLAN-Netzwerks innerhalb von 18 Monaten fertigstellen. Angesichts der aktuellen Situation wird eine Ausnahme gemacht. Die betroffenen Gemeinden werden direkt kontaktiert, eine entsprechende Information per Breitband-Newsletter und auf der WiFi4EU-Homepage folgen.

Die Gewinner von WiFi4EU-Gutscheinen können aufatmen: Die Frist zur Installation von WLAN-Hotspots wurde verlängert. ©georgejmclittle/Fotolia.com