Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Hotels und Beherbergungsbetriebe öffnen ab 29. Mai

Ab 29. Mai dürfen Hotels und Beherbergungsbetriebe wieder ihre Türen öffnen. „Analog zur Gastronomie wird es dafür wenige aber klare Grundregeln geben“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger am Montag bei einer Pressekonferenz. Demnach heißt es sowohl für Personal als auch für Gäste „Abstand halten“, Munds-Nasen-Schutz tragen – zumindest im Rezeptions- und Eingangsbereich. Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Empfehlungen des Gesundheitsministeriums dürfen auch Wellnessbereiche geöffnet werden. Von einer normalen Sommersaison sei man weit entfernt, ein Sorgenkind bleibt die Stadthotellerie.

Pünktlich zum Pfingstwochenende dürfen auch die Hotels und Beherbergungsbetriebe nach der Gastronomie wieder ihre Türen öffnen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudi Anschober präsentierten am Montag den Fahrplan und die Regeln für Personal und Gäste. Im Wesentlichen heißt es Abstand halten und zumindest im Rezeptions- und Eingangsbereich Mund-Nasen-Schutz tragen. „Die Grundregeln seien analog zu jenen in der Gastronomie“, so BM Köstinger sowie „maßvoll“ sagte BM Anschober. Leitlinien für einen sicheren Umgang in der Hotellerie und den Beherbergungsbetrieben zwischen Personal und Gästen gibt es unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:

Abstandsregel

  • Generell sei ein Meter Abstand einzuhalten
  • Ausgenommen davon sind Kontakte innerhalb einer gemeinsam reisenden Gästegruppe

Mund-Nasen-Schutz

  • Mitarbeiter müssen eine Mund-Nasen-Schutz tragen und zwar überall dort, wo Kontakt zum Kunden   oder Gast besteht
  • Gäste sind nur im Eingangs- und Rezeptionsbereich verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Pool- und Wellnessbereich

  • Pool- und Wellnessbereiche dürfen ebenfalls öffnen – allerdings gelten hier dieselben Regeln wie für öffentliche Badeanstalten.
  • Dazu zählen: Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter, auch an den Beckenrändern, in Nichtschwimmerbecken oder beim Plaudern im Wasser.
  • Auch Saunen dürfen unter den vorgegebenen Regeln benützt werden, „vom Wedeln mit dem Handtuch werde bei der Saunanutzung abgeraten“.

Frühstück- und Buffets

  • Frühstück- und anderes Essen dürfen auch in Buffetform angeboten werden – dafür gibt es detaillierte Leitlinien und Hygienevorschriften vom Ministerium
  • https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

Seminarhotels

  • Ab 29. Mai dürfen auch Seminarhotels wieder öffnen – bis zu 100 Personen dürfen an den Veranstaltungen teilnehmen.
  • Für Seminare, die Körperkontakt erfordern, z. B. bei Erste-Hilfe-Kursen, wo „etwa Griffe vorgezeigt werden“ dürfe die Abstandsregel gebrochen werden

Übernachtung auf Schutzhütten

  • Schutzhütten mit Schlafsälen dürfen ebenfalls ab 29. Mai genützt werden
  • Voraussetzung beim Übernachten in Bettenlagern sei ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Betten

Seilbahnen

  • Auch Seilbahnen sollen für Gäste wieder in Betrieb genommen werden
  • Für die Benützung gelten die üblichen Schutzmaßnahmen
  • Details werden noch ausgearbeitet

Mit der Öffnung der Hotellerie und der Beherbergungsbetriebe gehe man zwar einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Alle Probleme seien dafür allerdings nicht gelöst“, so Elisabeth Köstinger. An oberster Stelle stehe die Gesundheit und die Voraussetzung für die Öffnungspläne sei, dass die Infektionszahlen gering bleiben“, so die Ministerin.
Von einer normalen Sommersaison sei man in Österreich weit entfernt. Dennoch appelliert die Tourismusministerin Urlaub in Österreich zu machen.
Das größte Sorgenkind sei jedoch die Stadthotellerie, die unter den Folgen des mangelnden Flugbetriebs und den Absagen von Veranstaltungen, Konzerten und Festspielen leide.

Die Verordnung zur Öffnung der Hotellerie und Beherbergungsbetriebe wird noch ausgearbeitet.

Weitere Informationen und Details zum Leitfaden unter: www.sichere-gastfreundschaft.at

Sotiria Peischl, MA

Sotiria Peischl, MA

Pressereferentin, Chefredakteurin Kommunalnet.at | sotiria.peischl@gemeindebund.gv.at
©BKA/Andy Wenzel