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Gemeindepartnerschaften: Einreichfrist verschoben

Das EU-Gemeindepartnerschaftsprogramm ist nach wie vor nicht in Kraft, da die parlamentarische Zustimmung in Großbritannien noch aussteht. Es wurde mittlerweile auch klar, dass die für 1. März anvisierte Antragsfrist für Begegnungen nicht eingehalten werden kann.

Vorbereitungen dennoch bereits jetzt treffen

Gemeinden, die als Gastgeber, Gast oder Teil eines Netzwerkes um EU-Förderung ansuchen wollen, wird aber empfohlen, bereits jetzt die notwendigen administrativen Schritte für die Antragstellung vorzubereiten. Diese hat sich nämlich verkompliziert: Mittlerweile müssen alle Beteiligten – egal ob Gastgeber, Gast oder Netzwerkpartner – einen ECAS-Account (European Commission Authentication) einrichten sowie eine PIC-Nummer (Participant Identification Code) beantragen.

Auch die Antragsteller benötigen die PIC-Nummern sämtlicher Partner, da diese ansonsten elektronisch nicht akzeptiert werden und somit ein Antrag nicht abgeschlossen werden kann. Vor allem bei großen Partnerschaften ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Zudem sind viele Informationen nur auf Englisch verfügbar. Antragsteller sollten ihre Partner daher frühzeitig auf das Erfordernis des PIC-Codes hinweisen.

Weitere aktuelle Informationen zum Programm finden Sie – auf Englisch – auf der neuen Website der EACEA (Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) (siehe unten).

Für weitere Fragen steht zudem das Brüsseler Büro des Gemeindebundes zur Verfügung, erreichbar unter der Tel.: 00322 – 28 20 680.

Gemeindepartnerschaften ©Gemeindebund