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Gemeindepaket: Erste Projekte wurden bereits eingereicht

Das Kommunale Investitionsprogramm legte mit über 130 Anträgen in einer Woche einen tollen Start hin. Finanzminister Blümel und Gemeindebund-Präsident Riedl sind sich einig: Die Gemeinden spielen eine wertvolle Rolle am Weg aus der Krise.

Eine Woche nach Startschuss des Gemeindepakets wurden bereits 130 Anträge gestellt. Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP2020) wird Gemeinden mit 50 Prozent Investitionszuschuss bei Projekten unter die Arme gegriffen. Finanzminister Gernot Blümel ist die hohe Bedeutung der Gemeinden als Investitionsmotoren bewusst. Er betont: „Die Gemeinden sind ein wesentlicher Impulsgeber für die regionale Wirtschaft. Wir brauchen diese Investitionen im Ort und daher setzen wir gezielt Anreize für Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Es ist wichtig, dass wir die Mittel und damit das Steuergeld, in der Krise sinnvoll investieren. Nur so können wir mit Schwung aus der Krise herausstarten.“

Projektfristen unbedingt beachten

Bereits in den ersten Stunden nach Start der Förderperiode trudelten die ersten Anträge ins Büro der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG). Die Zuschüsse können für Projekte beantragt werden, die zwischen 1. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 starten. Eine Ausnahme sind Projekte, welche ab dem 1. Juni 2019 begonnen wurden, aber aufgrund der Corona-Krise ins Stocken gerieten. Das heißt konkret: Die Rechnungslegung für diese Projekte darf erst ab dem 1. Mai 2020 fällig sein. Dieses Datum ist hier unbedingt zu beachten – sollte man eine Fälligkeit der Rechnung zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt nämlich nicht nachweisen können, muss der Zuschuss von der Gemeinde möglicherweise rückerstattet werden. Um so etwas zu verhindern, heißt es bei der Einreichung also genau – und ehrlich – arbeiten.

Größtes Hilfspaket für Gemeinden bisher

Mit einem Rahmen von 1 Milliarde Euro ist das KIP2020 das bisher größte Unterstützungspaket für die österreichischen Städte und Gemeinden. „Mit dem Direktzuschuss können die Gemeinden als größte öffentliche Investoren weiterhin Aufträge vergeben und wichtige Projekte umsetzen. Zusätzlich zum Zuschuss des Bundes können Gemeinden auch weitere Fördermittel von Bund und Ländern in Anspruch nehmen, wodurch gerade finanzschwache Gemeinden profitieren. Wenn Bund, Länder und Gemeinden, wie beim Gemeindepaket an einem Strang ziehen, profitieren zig tausende Arbeitnehmer und die vielen kleinen und mittleren Unternehmen in allen Regionen unseres Landes“, betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl.

Ausweitungen gegenüber KIG 2020

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) orientiert sich am KIG 2017. Die Liste der förderungswürdigen Projekte wurden im KIG 2020 gegenüber dem KIG 2017 jedoch ausgeweitet und Förderungen werden nun auch rückwirkend ermöglicht.

Unter anderem finden sich folgende Neuerungen bzw. Ausweitungen im KIG 2020 gegenüber dem KIG 2017:

  • 50% Finanzierungsanteil des Bundes bis zur max. Fördersumme pro Gemeinde gegenüber 25% im Rahmen des KIG 2017
  • Neben der Errichtung und Erweiterung werden auch Sanierungen und Instandsetzungen im Rahmen des KIG 2020 mit Zweckzuschüssen bedacht.
  • Die Zusätzlichkeit im Rahmen des KIG 2017 ist im KIG 2020 nicht mehr erforderlich, weil hier nicht nur Impulse für die Zukunft gesetzt werden sollen. Nun können auch bestehende Projekte, die bspw. im Rahmen des Voranschlags 2020 bereits geplant wurden und wo es aufgrund der aktuellen COVID-19-bedingten Situation Finanzierungsprobleme gibt, dennoch fortgesetzt und finalisiert werden.
  • Speziell im Lichte der aktuellen Situation hat die Bundesregierung im Rahmen des KIG 2020 den Gemeinden die Option ermöglicht, bis zu 3% der Mittel pro Gemeinde für die Sommerbetreuung 2020 verwenden zu können.
  • Neben den bereits aus dem KIG 2017 bekannten Förderkategorien sind im Rahmen des KIG 2020 nun auch insbesondere Zweckzuschüsse für die Umrüstung auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung, Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege, Errichtung und Sanierung von Gebäuden von anerkannten Rettungsorganisationen aber auch für Projekte im Rahmen der Ortskernattraktivierung möglich.

Ausführliche Richtlinien auf BHAG-Homepage

Eine Detailbeschreibung der förderfähigen Investitionen finden Sie auf der Homepage der Buchhaltungsagentur.

Das Kommunale Investitionspaket des Bundes wird schon fleißig genutzt: Schon mehr als 130 Projekte wurden von den Gemeinden eingereicht! Gemeindebund-Präsident Riedl tauschte sich mit dem Finanzminister Gernot Blümel über das Gemeindepaket aus. ©BKA/Andy Wenzel