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Freispruch für Zwettls Bürgermeister

25.7.2016 – Die 36.000 Euro Strafe für Zwettls Bürgermeister schockierten ganz Österreich. Nach der Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH das Urteil auf. Bei der neuerlichen Verhandlung wurde Bürgermeister Herbert Prinz nun freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Aufatmen in Zwettl: Bürgermeister Herbert Prinz wurde nach Wiederholung der Gerichtsverhandlung doch nicht wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, sondern freigesprochen. „Schon mit dem klaren Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH) und insbesondere jetzt mit dem Freispruch in der auf Anordnung des Höchstgerichtes neu durchgeführten Verhandlung ist mein Vertrauen in die unabhängige Justiz bestätigt worden“, freut sich Prinz.

Worum ging es in dem Verfahren?

Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz wehrte sich gegen die 36.000 Euro hohe Geldstrafe zu der er am 27. April 2015 im Landesgericht Krems an der Donau verurteilt wurde. Damals befand der Schöffensenat im Landesgericht Krems an der Donau den Bürgermeister der Bezirkshauptstadt im Waldviertel (NÖ) nicht rechtskräftig des Amtsmissbrauchs schuldig, weil er das Land durch eine nicht getätigte Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und einen nicht erteilten Abbruchauftrag geschädigt haben soll.

Corpus Delicti waren damals Holzhütten, die ohne Genehmigung für eine Sonnwendfeier errichtet worden waren. Damals verursachte das Urteil Aufsehen, denn zum Zeitpunkt des Schuldspruchs lag über ein Jahr lang schon eine (nachträglich) gültige Widmung für die Hütten vor. Der Bürgermeister wollte damals das Urteil nicht hinnehmen und legte am 30. April 2015 – kurz vor Auslaufen der Frist – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe ein. Fast ein Jahr später, am 31. März 2016, gab der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde statt und ordnet eine neue Hauptverhandlung im Landesgericht Krems an der Donau an, wo er nun freigesprochen wurde.

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©Stadtgemeinde Zwettl
Diese Hütten beschäftigten nun mehrere Jahre die Justiz.
Herbert Prinz: „Mein Vertrauen in die Justiz wurde bestätigt.“ (Bild: ZVG)