Die EU-Kommission möchte die Wiederverwendung von Abwässern nach der Aufbereitung in Kläranlagen regeln und damit einheitliche Standards schaffen. Daniela Fraiß aus Brüssel über den aktuellen Diskussionsstand.
Wasser wird in Zeiten des Klimawandels ein immer wichtigeres Gut. Der Ende Mai 2018 vorgelegte Verordnungsvorschlag über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zählt zum Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission. Nach dem letzten Sommer findet er auch in Staaten Beachtung, die bis dahin keinen Bedarf für eine derartige Regelung sahen. Konkret geht es darum, die Wassergüteklassen für bestimmte Verwendungsarten von Abwässern – zum Beispiel bei landwirtschaftlicher Bewässerung – festzulegen.
EU-weit einheitliche Standards als Ziel
Was wäre der Vorteil einer solchen Regelung? Die Festlegung harmonisierter Mindeststandards an die Qualität von aufbereitetem Wasser und an dessen Überwachung, zusammen mit einem harmonisiertem Risikomanagement, würde gleiche Rahmenbedingungen in der gesamten EU schaffen. Gleiche Grenzwerte würden für Indikator-Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Protozoen gelten.
Umsetzungsfreiheit für Mitgliedsstaaten
Der Verordnungsvorschlag sieht keine Pflicht zur Wiederverwertung von aufbereiteten Abwässern vor, sondern dient dazu, EU-weite Standards festzulegen. Da landwirtschaftliche Produkte im gesamten Binnenmarkt gehandelt werden, ist dies auch nachvollziehbar.
Die tatsächliche Verwendung der Möglichkeit wird dezentral bestimmt, ein entsprechender Antrag ist von Kläranlagenbetreibern bei der zuständigen Behörde einzubringen. Wie nutzbare Abwässer zum potenziellen Verbraucher gelangen, wird in dem Verordnungsentwurf allerdings nicht beantwortet. Auch dies wäre dezentral zu regeln.
EU-Parlament möchte Erweiterung der Anwendungsgebiete
Im EU-Parlament befasst sich der Umweltausschuss mit der Thematik. Die italienische Berichterstatterin Simona Bonafè schlägt unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Bewässerung von Parks und die Straßenreinigung vor. Von Gemeindeseite wurde angeregt, über die Verwendung in Beschneiungsanlagen nachzudenken.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus ist zu lesen, dass schon jetzt ein Teil der Abwässer für die Bewässerung in der Landwirtschaft verwendet wird.