Um den Binnenmarkt leichter zugänglich zu machen, soll es künftig ein europaweites Portal für die Beantragung von Genehmigungen oder die Ausstellung von Urkunden geben. Das EU-Parlament berücksichtigte dabei auch die Einwände der Kommunen.
Die Beantragung von Geburtsurkunden, Kraftfahrzeugsanmeldungen oder Unternehmensgründungen soll künftig online auf einer zentralen europäischen Plattform zugänglich gemacht werden, sowohl für Nutzer im Inland als auch für Nutzer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Darüber stimmte der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) am 22. Februar 2018 ab. Er sieht vor allem die Mitgliedsstaaten in der Umsetzungsverantwortung.
Das geplante europäische Online-Portal ist mit help.gv.at vergleichbar und soll bestimmte Bürger- und Unternehmensanwendungen bündeln und Nutzern den Zugang zu E-Governmentangeboten erleichtern. Das Portal wird benutzerfreundlich und in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein.
Parlament berücksichtigt Einwände der Kommunen
Der Ausschuss unterstützte bei dem Thema die kommunale Position. Daher soll sich die Bereitstellung der Genehmigungsformulare und Anträge auf Urkunden beschränken, die zentralstaatlich geregelt sind. Der Einwand der Kommunen war nämlich, dass kommunale Verfahren wie etwa Beantragung von Sozialleistungen oder die Meldung einer Adressänderung eine zu große Unterschiedlichkeit von Kommune zu Kommune hätten und sich europaweit daher nur schwer darstellen lassen. Der Binnenmarktausschuss setzt sich ebenfalls für solche Lösungen ein und sieht die Mitgliedsstaaten in der Umsetzungsverantwortung.
Das Portal soll also von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten errichtet werden und ist Teil der E-Government Strategie, mit der die Nutzung elektronischer Kommunikationstechnik für die Aufgaben von Ämtern und Behörden am EU-Binnenmarkt gestärkt und ausgebaut werden soll.
Mehr als elf Milliarden Euro einsparen
Insgesamt soll das Online-Portal mehr als 850.000 Stunden an Zeitaufwand für die Bürger sowie mehr als elf Milliarden Euro für Unternehmen einsparen. Der nächste Schritt für die Umsetzung des digitalen Zugangstors wird der Gesetzgebungsprozess im Europäischen Parlament sein, der voraussichtlich im kommenden Jahr beginnt.