23.8.2016 – Elektronische Vergabe, One-Stop-Shop oder Interoperabilität: Auf europäischer Ebene werden derzeit die Standards für die Verwaltung der Zukunft festgelegt. Diese betreffen in vielen Fällen auch die Gemeinden.
Die Zukunft der Verwaltung ist die Digitalisierung. Dies zeigt der von der EU-Kommission präsentierte neue E-Government Aktionsplan 2016-2020. Dessen Fokus liegt auf dem Ausbau des digitalen öffentlichen Dienstes und der Vereinfachung der Verwaltung. Einige der Aktionspunkte sind besonders für Gemeinden interessant, da die Änderungen und der Ausbau dieser Punkte vor allem auf kommunaler Ebene durchgeführt werden sollen.
Digitale Dienste und Zusammenarbeit als Standards in Gemeinden
Durch den Ausbau des digitalen öffentlichen Dienstes sollen zukünftig sämtliche Behördengänge elektronisch erledigt werden können. Einheitliche Kontaktstellen und One-Stop-Shop Lösungen sollen Bürgern ermöglichen, nur noch eine Behörde kontaktieren zu müssen. Vor allem für Menschen, die im ländlichen Raum leben, würden diese Änderungen eine Erleichterung bedeuten. Sie könnten sich den Weg zur Behörde ersparen und vom heimischen PC aus Behördengänge erledigen. Jedoch bringt die vollständige Digitalisierung nicht für jede Person eine Erleichterung. Für ältere Menschen ist der Gang zur Gemeinde oft ein wichtiger Teil ihrer sozialen Kontakte und auch digitale Verweigerer werden von dem digitalen Behördengang nicht begeistert sein.
Auch die Interoperabilität, also die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten, ist ein wichtiger Bestandteil des EU-Aktionsplans. Die öffentlichen Dienste sollen so gestaltet werden, dass sie innerhalb des Binnenmarktes und über organisatorische Grenzen hinaus erbracht werden können. Beispielsweise bei persönlichen Ereignissen wie Umzug oder Heirat kann die Zusammenarbeit von unterschiedlichen europäischen Systemen die Verwaltungskosten auf kommunaler Ebene drastisch reduzieren. Wichtig für Gemeinden ist hier, dass bei der Ausarbeitung dieser Standards auf möglichst einfache Handhabung und geringe Folgekosten geachtet wird.
Elektronische Vergabeverfahren – weniger ist mehr
Ein großes Ziel der EU-Kommission ist auch, dass öffentliche Vergabeverfahren bis 2019 vollständig elektronisch ablaufen sollen. Die Pläne reichen von der elektronischen Ausschreibung über die Verwendung von Vertragsregistern bis hin zur Verwendung interoperabler E-Signaturen und E-Rechnungen. Im Moment arbeiten das Europäische Normungsinstitut CEN und nationale Normungsinstitute an Standards für E-Rechnungen. Kritisiert wird, dass vier unterschiedliche Standards begutachtet werden. OpenPEPPOL, ein Verband, der Unternehmen und öffentliche Stellen bei der Umsetzung von Vergaberichtlinien vertritt, fordert, nur zwei Standards einzuführen. Eine Reduzierung der Standards ist auch für Gemeinden von Vorteil. Besonders bei kleineren öffentlichen Auftraggebern führen zu viele Standards zu erhöhten Kosten und mehr Personalaufwand.
Mehr Transparenz und private Nutzung öffentlicher Daten
Offenheit und Transparenz betreffen nicht nur den Kontakt mit Bürgern und Unternehmen, auch öffentliche Verwaltungen sollen vom Ausbau des digitalen öffentlichen Dienstes profitieren. Durch mehr Offenheit und Transparenz sollen öffentliche Verwaltungen in der Lage sein, vorhandene Daten und Dienste untereinander effizienter nutzen und folglich Verwaltungskosten reduzieren zu können.
Auch in der privaten Nutzung öffentlicher Daten sieht die Kommission ein Modell mit Zukunft. Privatpersonen sollen die Möglichkeit bekommen, öffentliche Daten und Dienste unter Berücksichtigung des Datenschutzes privat nutzen zu können. Da die Erfassung und Speicherung öffentlicher Daten aus Steuergeld finanziert wird, sollte die kommerzielle Verwendung dieser Daten auch abgegolten werden.