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EisenbahnkreuzungsVO: Ärger durch halbstündlich pfeifende Züge

Ärger durch halbstündlich pfeifende Züge

Die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung sorgt wieder einmal für Unmut in den Gemeinden. Beim unbeschrankten Bahnübergang in Wöllersdorf-Steinabrückl warnen neuerdings Züge mit einem dreifachen akustischen Signal alle halben Stunden.

In Wöllersdorf-Steinabrückl (Bezirk Wiener Neustadt Land) pfeifen die Züge halbstündlich von fünf Uhr Früh bis 23 Uhr mit einem dreifachen akustischen Signal. Und das alles nur, weil die behördliche Überprüfung des Bahnübergangs für Fußgänger und Radfahrer gemäß der Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKVO) ergeben hat, dass die bestehende Sicherungsart „Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes“ nicht mehr ausreichend und die „Abgabe von akustischen Signalen“ durch das Triebfahrzeug erforderlich sei.

Damit sorgt die EKVO erneut für Unmut in den Gemeinden. 20 Jahre lang haben die Fußgänger und Radfahrer der knapp 4.200-Einwohner-Gemeinde den Bahnübergang in der Stadtwegsiedlung ohne Sicherungsmaßnahme oder Warnsignal überquert – „und zwar ohne Zwischenfälle“, sagt Gustav Glöckler, Bürgermeister von Wöllerdsdorf-Steinabrückl. „Die Bürger unserer Gemeinde müssen schon mit der Bahn leben, es ist der Preis für die notwendige und wichtige Infrastruktur des Piestingtals. Dass die Bevölkerung nun aber zusätzlich mit akustischen Signalen belästigt wird, stößt bei mir und den betroffenen Bürgern auf absolutes Unverständnis“, ärgert sich Glöckler.

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Bild: ZVG
„Die Sicherung mittels Pfeifens bei dem Bahnübergang kann nicht zur Kenntnis genommen werden“, erklärt Bürgermeister Gustav Glöckler.

Verstoß gegen das Behindertengleichstellungsgesetz?

„Die Sicherung mittels Pfeifens bei dem Bahnübergang kann nicht zur Kenntnis genommen werden“, erklärt der Bürgermeister in einer schriftlichen Stellungnahme an die Eisenbahnbehörde. Daraufhin wurde von dieser ein Bescheid erlassen, wogegen Glöckler im Namen der Marktgemeinde Berufung einlegte. Diese wurde jedoch vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als unzulässig zurückgewiesen – mit der Begründung, dass die Gemeinden in Entscheidungsverfahren, welche Sicherungsmittel für Eisenbahnübergänge bzw. Eisenbahnkreuzungen im Einzelfall zur Anwendung kommen, keine Parteistellung haben.

Doch der Bürgermeister lässt sich davon nicht den Mut nehmen und geht in seiner Kritik sogar noch einen Schritt weiter. Seiner Meinung nach verstößt die EVKO auch gegen das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, „denn wie kann die Abgabe eines akustischen Signales für gehörlose Menschen eine geeignete Sicherungsart darstellen?“, so Glöcklers Argument.

Viele Ebenen zuständig, doch keiner verantwortlich

Auf Anfrage der Gemeinde bei den ÖBB antwortet der Pressesprecher DI Christoph Seif: „Das entscheiden nicht wir, wir halten uns nur an die Vorgaben der Behörde.“ Bei der zuständigen Behörde im Amt der niederösterreichischen Landesregierung hingegen verweist man auf Vorgaben „von oben“: „Wir haben uns den betreffenden Bahnübergang genau angeschaut und uns auf Grundlage der Eisenbahnkreuzungsverordnung für die Sicherungsmaßnahme mit akustischem Signal entschieden. Wir haben hier keine eigene Handhabe, sondern müssen uns an die Vorgaben des Bundesministeriums halten“, sagt Mag. Alois Steinkellner, zuständiger Bearbeiter des Landes NÖ.

Bundesministerium: „Fußgänger heute langsamer als früher“

Auch beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie will man nicht handeln und verweist auf Untersuchungen: „Da Untersuchungen zufolge Fußgänger heutzutage für die Überquerung einer Eisenbahnkreuzung länger brauchen als früher und deshalb der Bremsweg des Zuges aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse nicht mehr ausreicht, müsse die Eisenbahnkreuzung entsprechend gesichert werden.“

„Man könnte aber bei dem betroffenen Bahnübergang in Wöllersdorf-Steinabrückl bestimmt auch eine andere Sicherungsvariante in Erwägung ziehen, z.B. könne man den Übergang an eine andere Stelle verlegen“, schlägt Mag. Walter Fleissner, Pressesprecher von Bundesministerin Doris Bures, vor. Diese Sicherungsvariante weist Glöckler jedoch zurück, da die Verlegung einen Umweg von 200 Metern für die Bevölkerung bedeuten würde. „Ich sehe nicht ein, dass wir für diesen lächerlichen Fußgängerübergang im Bereich der Stadtwegsiedlung keine vernünftige Sicherungsart finden. Man könnte die Anlage ja auch technisch (Schranken oder Signallichtanlage) sichern“, sagt Glöckler, der nicht locker lassen und der Sache weiter nachgehen wird.

Nicht nur in Wöllersdorf-Steinabrückl sieht man sich mit dieser Problematik konfrontiert, auch die Gemeinden St. Valentin (Bezirk Amstetten) und Waldegg (Bezirk Wiener Neustadt Land) sind betroffen.

Einmal mehr sorgt die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung für Unmut in den Gemeinden. © Himmelssturm – Fotolia.com