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Eisenbahnkreuzungen: Verfassungsrichter treffen (noch) keine Entscheidung

Für die österreichischen Gemeinden geht es in Summe um mehrere hundert Millionen Euro, die sie aufwenden müssen, um alle Eisenbahnkreuzungen technisch zu sichern. Für Gemeinden mit mehreren Übergängen ist das oft eine Existenzfrage, die können die hohen Kosten nicht alleine schultern. Laut Gesetz müssen die Ausgaben zwischen dem Bahnbetreiber (meist die ÖBB) und dem jeweiligen Straßenerhalter (sehr oft die Gemeinde) geteilt werden.

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©VfGH/Achim Bieniek
Die 14 Verfassungsrichter/innen kamen heute noch zu keinem Ergebnis.

Mit einigen Kritikpunkten hatte sich der Gemeindebund an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Unter anderem habe der Bund die Kosten nicht ausreichend dargestellt und den Konsulationsmechanismus, den die Gemeinden ausgelöst hatten, nicht beachtet.

Heute, am 5. März 2014, berieten die Verfassungsrichter in einer öffentlichen Verhandlung über die Angelegenheit. Entscheidung gab es noch keine, die Verhandlung verlief aber sehr intensiv und mit zahlreichen Fragen der Richter an die Vertreter des Bundes und des Gemeindebundes. Besonders die Frage, ob der Bund die zu erwartenden Kosten ausreichend dargestellt hat, beschäftigte die Richter/innen Eine Zusammenfassung der bisherigen Geschichte finden Sie hier.

Eine endgültige Entscheidung über den Feststellungsantrag des Gemeindebundes wird der VfGH im Laufe der nächsten Wochen verkünden.

Im Laufe des Frühjahrs soll der VfGH seine Entscheidung verkünden. ©VfGH/Achim Bieniek