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Einladung zur Enquete zum Thema „Haftung von Bürgermeistern“

4.9.2017 –  Das Thema „Haftung von Gemeindemandataren“ steht am 3. Oktober im Mittelpunkt einer Enquete mit Bürgermeistern und Verantwortlichen aus der Justiz, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Bitte schicken Sie uns auch Ihre Praxisbeispiele!

Egal, ob es sich um die übersehene Eichfrist für die Wasserzähler, Schwarzbauten, oder Wegeunfälle handelt: Bürgermeister müssen sich immer öfter vor dem Richter verantworten. Zum einen hat sich die Kultur geändert: Bürgermeister werden öfter angezeigt, wenn sie Entscheidungen fällen, die dem Bürger nicht gefallen. Zum anderen zeigt hier die Regelungswut ihre negativen Seiten. Selbst wenn solche Verfahren in der Regel mit einem Freispruch enden, ist es eine große Belastung, über Monate hinweg keine Entscheidung zu haben und immer wieder mit den Vorwürfen konfrontiert zu werden.

In einem Gespräch mit Justizminister Wolfgang Brandstetter sprach Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl Anfang Mai 2017 diese Problematik an. Brandstetter sagte zu, dieses Thema mit Staatsanwälten, Richtern und betroffenen Bürgermeistern im Rahmen einer Enquete näher erläutern zu wollen.

Enquete am 3. Oktober im Wiener Palais Trautson

Ergebnis dieses Gesprächs ist die Enquete am 3. Oktober 2017.

Wo? Palais Trautson, Museumstraße 7, 1070 Wien-Neubau

Wann? 3. Oktober 2017, 13:30 Uhr

Das Programm:

  • Grußworte: Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter und Gemeindebund-Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl
  • Vortrag zum Thema Strafrecht: Sektionschef Mag. Christian Pilnacek
  • Vortrag zum Thema Zivilrecht: Sektionschef Dr. Georg Kathrein
  • „Kommunale Amtsführung – Navigieren auf schwierigem Terrain“: Landesgeschäftsführer Dr. Martin Huber, Salzburger Gemeindeverband
  • Diskussion

Bitte melden Sie sich bis spätestens 29. September 2017 unter www.anmeldung.co.at/gemeindebund/haftung an!

Bitte schicken Sie uns Ihre Beispielfälle bis 14. September 2017!

Sollten Mandatare in Ihrer Gemeinde persönlich von diesem Thema betroffen sein und gegen diese bereits (rechtskräftige) Entscheidungen vorliegen, wonach sie für ihre Tätigkeiten zivil- und/oder strafrechtlich verantwortlich gemacht wurden, so ersuchen wir Sie, die entsprechenden Kontaktdaten und den jeweiligen Haftungsgrund bekanntzugeben.
Dies natürlich nur, wenn die Betroffenen damit einverstanden und auch bereit sind, dass ihr Fall bei der Enquete eventuell als Praxisbeispiel dient!

Bitte schicken Sie Ihr Beispiel an service@gemeindebund.gv.at !

Zum ersten Mal wird das Problemfeld Haftungen von Gemeindemandataren beim Justizministerium thematisiert. ©epitavi – Fotolia.com