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Durchführungsbestimmungen für Kommunale Impfkampagne veröffentlicht

Bereits dieser Tage haben die Gemeindeabteilungen über die nun unmittelbar anstehenden Überweisungen der Zweckzuschüsse für kommunale Impfkampagnen informiert. Österreichweit werden Zweckzuschüsse in Höhe von 75 Millionen Euro über die Länder automatisch bis zum 5. April 2022 an alle Gemeinden überwiesen. Herangezogen wird der aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2020) bekannte Verteilungsschlüssel, je nach Gemeindegröße beträgt der Zweckzuschuss rund 7 bis 9 Euro pro Einwohner mit Hauptwohnsitz.

Die exakte Höhe der Zweckzuschüsse aller Gemeinden finden sich ebenso wie die nunmehr veröffentlichten Durchführungsbestimmungen auf der Website der vollziehende Stelle: https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kommunale-impfkampagne/

Für Vorab-Fragestellungen hat die Buchhaltungsagentur auch eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet (kommunaleimpfkampagne@bhag.gv.at). Wie bereits berichtet, wird die Überweisung des Zweckzuschusses Anfang April automatisch erfolgen, die Nachweise für die widmungsgemäße Verwendung dieser Bundesmittel zur Erhöhung der Impfquote sind bis 31.12.2022 an die Buchhaltungsagentur zu übermitteln (bei sonstiger Rückzahlung) – ab Mai wird es dazu ein Online-Formular ebenfalls auf https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kommunale-impfkampagne/ geben.

Im Anhang finden Sie die Durchführungsbestimmungen sowie die Höhe der Impfprämie pro Gemeinde zum Download.